Inklusion

Bewerbungsstart für Brandenburger Inklusionspreis 2016 – Kinderbeteiligung stärken

Das Sozialministerium lobt zum zweiten Mal den Brandenburger Inklusionspreis aus. In diesem Jahr lautet das Motto "Alle dabei! Inklusion durch Kinder- und Jugendbeteiligung". Bewerbungen sind ab sofort möglich. Einsendeschluss ist der 6. September.

10.05.2016

Sozialministerin Diana Golze sagte zum Bewerbungsstart: "Mit dem Inklusionspreis 2016 wollen wir die Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen stärken. Sie müssen in Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, einbezogen werden. Kinder mit Behinderungen haben das Recht, angehört zu werden. Wir suchen Projekte und Initiativen, die das in der Praxis begreifbar und erlebbar machen. Besonders Kinder und Jugendliche sind aufgerufen, ihre Vorschläge einzureichen."

Bis zu fünf beispielgebende Aktivitäten werden mit jeweils 2.000 Euro ausgezeichnet.

Recht auf Beteiligung

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und stellt im Artikel 7 "Kinder mit Behinderungen" die Gleichberechtigung, Meinungsäußerung und Beteiligung von Kindern in den Vordergrund. Danach soll gewährleistet werden, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können, und bei Bedarf zur Verwirklichung des Rechts auf Beteiligung die notwendige Assistenz erhalten.

Jürgen Dusel, Beauftragter der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen, betonte: "Bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat Brandenburg bereits viel erreicht. Beim Thema Inklusion müssen wir aber die Perspektive der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen noch viel stärker in den Fokus rücken. Wir müssen gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen ihre Meinung in allen sie berührenden Angelegenheiten gleichberechtigt mit anderen Kindern frei äußern können und gehört werden. Wenn Kinder von klein auf erleben beteiligt zu werden, dass ihre Meinung gehört und berücksichtigt wird, dann haben wir zudem die Chance, ihre Ideen und Lösungswege zu hören. Und dass sie sich zu Erwachsenen entwickeln, die sich ebenfalls für die Gestaltung ihrer Umwelt interessieren und engagieren, beispielsweise sich aktiv in Selbstvertretungsorganisationen der Menschen mit Behinderungen einbringen."

Mitsprache, Mitbestimmung, Mitwirkung

Mit dem "Brandenburger Inklusionspreis 2016" sollen Projekte und Initiativen ausgezeichnet werden, die Kindern und Jugendlichen Beteiligung im Sinne ernstgemeinter Mitsprache, Mitbestimmung oder Mitwirkungen ermöglichen, und die die Rechte aus Artikel 7 der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen.

Teilnahme

<link https: www.jugendhilfeportal.de http: www.masgf.brandenburg.de media_fast faltblatt_brandenburger_inklusionspreis_2016.pdf external-link-new-window>Faltblatt Inklusionspreis 2016 (PDF, 633 KB)

<link http: www.masgf.brandenburg.de media_fast inklusionspreis2016_bewerbungskriterien.pdf external-link-new-window den>Bewerbungskriterien Inklusionspreis 2016 (PDF, 205 KB)  

<link http: www.masgf.brandenburg.de media_fast inklusionspreis2016_bewerbungsformular.pdf external-link-new-window>Bewerbungsformular Inklusionspreis 2016 (PDF, 158 KB)

Mitmachen können u.a. Kinder- und Jugendinitiativen, Kinder- und Jugendbeiräte, freie und öffentliche Träger, Vereine, Verbände, Kitas, Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen, Bürgerinitiativen und Kommunen.

Die einzureichenden Vorschläge sollen Praxisbeispiele der inklusiven Kinder- und Jugendbeteiligung plastisch beschreiben und Impulse zur Nachahmung geben. Es können sowohl laufende als auch abgeschlossene Projekte und Aktivitäten mitmachen.

Der Preis wird im Dezember 2016 vergeben. Der "Brandenburger Inklusionspreis" wurde zum ersten Mal im Jahr 2014 verliehen. Die Preisgelder sind zweckgebunden für die weitere Entwicklung inklusiver Ansätze zu verwenden.

Seit 2009 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch für Deutschland verbindlich. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention werden erstmals die Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in einem völkerrechtlichen Vertrag konkretisiert. Danach wird Behinderung nicht länger vor allem unter medizinischen und sozialen Blickwinkeln betrachtet, sondern als Menschenrechtsthema anerkannt. Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, die Ziele der UN-Konvention umzusetzen.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Brandenburg vom 06.05.2016

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