Gesundheit
Kinder- und Jugendärzte fordern nationales Impfkonzept und Impfnachweis für Kitas und Schulen
Anlässlich des erneuten Masernausbruchs in NRW, Bayern und Berlin fordert der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, dass alle Kinder vor der Aufnahme in staatlich geförderte Kindertageseinrichtungen einen altersgemäßen Impfschutz nachweisen müssen.
30.04.2010
„Der erneute Masernausbruch in NRW, Bayern und Berlin hat gezeigt, dass die bisherigen Impfkonzepte nicht genügend wirken. Wir brauchen verbindliche Regeln, die sichern, dass alle Kinder vor der Aufnahme in staatlich geförderte Kindertageseinrichtungen einen altersgemäßen Impfschutz nachweisen, dass sie also entsprechend den aktuellen Empfehlungen der STIKO, die den wissenschaftlichen Standard in Deutschland darstellen, geimpft sind, sofern keine medizinischen Kontraindikationen für eine Impfung vorliegen.“ Dies forderte heute in Köln Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte in Deutschland.
Dr. Wolfram Hartmann: „Wir brauchen außerdem endlich ein nationales Impfkonzept, um die Ziele der WHO für Deutschland - insbesondere die Ausrottung der Masern - zu erreichen. Die gesetzlichen Grundlagen bestehen bereits durch das Infektionsschutzgesetz. Dort gibt es jetzt schon eine Verordnungsermächtigung für den Bund, bei sehr gefährlichen Viren eine Impfpflicht einzuführen. Dieser Fall liegt bei Masern vor. Masern verursachen überaus häufig gefährliche Nebenwirkungen, die in vielen Fällen zu lebenslangen körperlichen und geistigen Behinderungen und sogar zum Tod führen können. Aus unserer Sicht bedarf es nicht einmal einer generellen Impfpflicht. Für eine ausreichende Durchimpfungsrate würde es reichen, wenn der Gesetzgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Kindern, die in „seine“ Einrichtungen gehen, den Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes verlangen würde. Der BVKJ wird nicht locker lassen, das Thema immer wieder in die Äffentlichkeit zu bringen, wir sehen hier das Recht eines Kindes auf Gesundheit höher als das Recht der Eltern, ihren Kindern einen Impfschutz zu verweigern.“
Quelle: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte
ik
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