Gesundheit

Beteiligung am 6. Bundeswettbewerb Kommunale Suchtprävention noch möglich

Der 6. Bundeswettbewerb "Vorbildliche Strategien zur kommunalen Suchtprävention" verspricht, ein breites Spektrum an guten Beispielen abzubilden. Noch bis zum 14. Januar 2013 läuft die Bewerbungsfrist für Städte, Gemeinden und Kommunen.

28.11.2012

Bereits jetzt haben quer durch das gesamte Bundesgebiet Städte, Gemeinden und Kreise ihre Absicht erklärt, an dem Wettbewerb mit einem eigenen Beitrag teilzunehmen.

Ziel des Kommunalen Wettbewerbs ist es, die Bedeutung kommunaler Aktivitäten im Bereich der Suchtprävention hervorzuheben und zu fördern. Seit dem Jahr 2001 wird der Wettbewerb regelmäßig zu ausgewählten Themen angeboten und von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gemeinsam mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und mit Unterstützung der Kommunalen Spitzenverbände sowie des GKV-Spitzenverbandes durchgeführt. In diesem Jahr steht der Wettbewerb unter dem Motto "Alkoholprävention im öffentlichen Raum".

Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, freut sich über das positive Zwischenergebnis und ruft weitere Kommunen zur Beteiligung auf: "Probleme im Zusammenhang mit Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen und im öffentlichen Personennahverkehr werden in vielen Kommunen intensiv diskutiert. Mit dem aktuellen Bundeswettbewerb wollen wir zeigen, welche erfolgreichen Strategien zur Alkoholprävention im öffentlichen Raum bereits gefunden wurden. Je mehr Kommunen mitmachen, umso besser wird die Vielfalt der kommunalen Aktivitäten und Maßnahmen zur Alkoholprävention dargestellt werden können."

Als Anreiz zur Wettbewerbsteilnahme stellt die BZgA ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 60.000 Euro zur Verfügung. Zusätzlich lobt der GKV-Spitzenverband in diesem Jahr einen Sonderpreis von 10.000 Euro zum Thema "Vorbildliche Regelungen der Zusammenarbeit von Kommunen und Krankenkassen bei der Alkoholprävention im öffentlichen Raum" aus. Eingeladen zur Teilnahme sind alle deutschen Städte, Kreise und Gemeinden. Teilnahmeberechtigt sind außerdem Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Präventionsaktivitäten Dritter (zum Beispiel Krankenkassen, Träger des ÖPNV, Veranstalter, Schulen) können nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden.

Einsendeschluss für die Wettbewerbsbeiträge ist der 14. Januar 2013. Die Preisverleihung wird am 3. Juni 2013 in Berlin stattfinden. Nach der Preisverleihung werden alle Wettbewerbsbeiträge sowie die Wettbewerbsdokumentation im Internetportal zum Wettbewerb veröffentlicht. Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) ist von der BZgA mit der Organisation des Wettbewerbs beauftragt worden.

Kontaktdaten, Informationen zum Wettbewerb sowie die Bewerbungsunterlagen sind im Internet unter www.kommunale-suchtpraevention.de verfügbar.

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vom 28.11.2012

Redaktion: Astrid Bache

Back to Top