Recht

Aufhebung von § 219a StGB: Verbände fordern Informationsfreiheit und Rechtssicherheit

In einem offenen Brief fordern insgesamt 27 Verbände die Aufhebung des umstrittenen § 219a StGB und eine umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und Rechtssicherheit für betroffene Ärztinnen und Ärzte. Der Rechtsvorschrift sei frauenfeindlich, schikaniere Ärzte und Patientinnen und gehöre endlich abgeschafft, sagt Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, der Vorsitzende des Paritätischen Gesamtverbandes. Am 12. Oktober 2018 findet vor dem Landgericht Gießen die mündliche Verhandlung im Fall der Ärztin Kristina Hänel statt.

12.10.2018

In einem Offenen Brief fordert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) gemeinsam mit dem Zukunftsforum Familie (ZFF), dem Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und dem Paritätischen Gesamtverband in einem breiten Bündnis von insgesamt 27 Verbänden und Organisationen die Aufhebung von §219a StGB. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte. Die Bundesregierung hatte für den Herbst einen Gesetzentwurf zur Lösung dieser Frage angekündigt. Die Strafanzeigen gegen Ärztinnen und Ärzte, die auf ihren öffentlichen Internetseiten auch über ihr Angebot der Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs informieren, sind in den letzten Jahren gestiegen. Am 12. Oktober 2018 findet vor dem Landgericht Gießen die mündliche Verhandlung im Fall der Ärztin Kristina Hänel statt.

Medizinische Dienstleistung für Frauen in Notlage

Die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig, erklärt: „Der Schwangerschaftsabbruch ist eine medizinische Dienstleistung für Frauen in einer Notlage. Darüber müssen Ärztinnen und Ärzte öffentlich sachlich informieren dürfen, ohne sich der Gefahr einer Strafverfolgung ausgesetzt zu sehen. Das hat mit Werbung nichts zu tun. In einer freiheitlichen Gesellschaft sollten sachliche Informationen über medizinische Angebote nicht strafbar sein. Verfassungsrechtliche, rechtssystematische und rechtspolitische Argumente sprechen dafür, eine Reform nun zügig auf den Weg zu bringen.“

Der djb hatte sich zuletzt in der Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags am 27. Juni 2018 zum Reformbedarf des § 219a StGB positioniert.

Sachliche und legale Information in einer Praxis der Wahl

In einem gemeinsamen Statement äußern sich auch der AWO Bundesverband und der Paritätische Gesamtverband mit Blick auf die Berufungsverhandlung im Fall der Frauenärztin Kristina Hänel am Landgericht Gießen. Der Fall Kristina Hänel stehe wie kein zweiter für das Informationsrecht von Frauen. Am 24. November 2017 war am Amtsgericht Gießen ein Urteil gegen Kristina Hänel ergangen, wonach sich die Ärztin nach § 219a StGB, der die Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft verbietet, strafbar gemacht haben solle. Aus Sicht des AWO Bundesverbandes und des Paritätischen Gesamtverbandes ein Fehlurteil, das dringend aufgehoben werden müsse, so die Forderung der beiden Wohlfahrtsverbände.

AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt: „Wenn ein bloßer Hinweis auf die Durchführung von nach § 218a StGB nicht strafbaren Schwangerschaftsabbrüchen  zu einer Verurteilung von Ärztinnen und Ärzten führt, folgt daraus große Rechtsunsicherheit – auch für die Patientinnen. Frauen haben neben der psychosozialen Beratung ein Recht auf eine uneingeschränkte, sachliche und legale Information in einer Praxis ihrer Wahl.“  

Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des  Paritätischen Gesamtverbandes: „Informationen über Schwangerschaftsabbrüche müssen für alle Frauen frei zugänglich sein. Der § 219a StGB ist frauenfeindlich, schikaniert Ärzte und Patientinnen und gehört endlich abgeschafft.“

Beide Verbände begrüßen die ins parlamentarische Verfahren eingebrachten Gesetzesentwürfe zur Abschaffung des § 219a StGB und appellieren gemeinsam mit weiteren 25 Verbänden in einem offenen Brief  an die Politik, weiter in der Sache zu verhandeln. Der Streit um den § 219a StGB ist aus Sicht der Verbände weit mehr als eine Frage darum, wer Recht hat. Er sei  Sinnbild dafür, wie  Informationsfreiheit in unserer Gesellschaft gelebt wird. Der AWO Bundesverband und der Paritätische Gesamtverband fordern den umfassenden Schutz des Informationsrechts von Frauen, wozu auch das Recht auf Informationen über  Schwangerschaftsabbrüche und darüber, welche Ärztinnen und Ärzte diese durchführen, gehören.

Zum Hintergrund:

Auf der Homepage der Praxis von Kristina Hänel befand sich ein Hinweis, dass in ihrer Arztpraxis, neben anderen medizinischen Leistungen, Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden können. Über den Link "Schwangerschaftsabbruch" wurde dabei eine PDF zum Download angeboten, die allgemeine Informationen zum Schwangerschaftsabbruch sowie dessen Durchführung und die möglichen Methoden in der Praxis enthielt.

Das Amtsgericht Gießen  ging in erster Instanz davon aus, dass die Ärztin nicht nur über die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs informieren würde. Sie böte vielmehr gezielt ihre Tätigkeit als Ärztin an. Selbst eine aufklärende Information erfülle demnach den Tatbestand des § 219a StGB, wenn das Anbieten mit der Leistung verknüpft sei. Dabei sei es entgegen der amtlichen Überschrift des § 219a StGB nicht notwendig, dass diese Informationen einen besonderen werbenden Charakter besitzen.

Der AWO Bundesverband und der Paritätische Gesamtverband lehnen diese Begründung ab und streiten gemeinsam im Bündnis mit weiteren Partnern in einem offenen Brief für eine Aufhebung des Urteils gegen Kristina Hänel und die Abschaffung von  §219a StGB.

Der Offene Brief des Verbändebündnisses (PDF, 425 KB) steht online zur Verfügung.

Quelle: Deutscher Juristinnenbund e.V., AWO Bundesverband e.V. und Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. vom 11.10.2018

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