Ganztagsbildung
Amoklauf - fachliche Fragestellungen und Konsequenzen aus Schulmassakern
"Amoklauf - fachliche Fragestellungen und Konsequenzen aus Schulmassakern". So lautet der Titel eines Symposiums, das am heute auf Initiative des Ärztlichen Direktors der Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie, Prof. Dr. Jörg M. Fegert, am Universitätsklinikum Ulm stattfand.
02.12.2009
Damit stand ein Thema im Mittelpunkt, das einerseits stark bewegt und das andererseits mit sehr viel Unsicherheiten und weitreichenden Fragestellungen behaftet ist. Ein Indikator dafür mag das überwältigende Interesse von Kinder- und Jugendpsychiatern, Psychologen, Psychotherapeuten, Pädagogen und (Schul-)Sozialarbeitern sein, die sich für das Symposium angemeldet haben und mit hochrangigen Experten aus Medizin, Kriminologie, Politik und der Rechtswissenschaft in einen fachlichen Austausch traten.
Fachliche Verpflichtung
Im Vorfeld verdeutlichte Prof. Fegert das Grundkonzept: „Im Fokus des heutigen Tages stehen nicht politische Debatten. Es geht nicht um Diskussionen zum Verbot großkalibriger Waffen oder die bauliche Aufrüstung von Schulen. Vielmehr behandeln wir u. a. Fragen des Erkennens einer gefährlichen Psychopathologie bei jungen Menschen, um in Zukunft rechtzeitig und richtig entscheiden bzw. handeln zu können. Dieses Ziel schließt so genannte Trittbrettfahrer mit ein. Für uns bedeutet das Mitgefühl mit den Opfern und vielen Betroffenen des Amoklaufs in Winnenden auch eine fachliche Verpflichtung. Wie sehen die Konsequenzen für die Aus- und Weiterbildung aus? Muss der Umgang mit der ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Schweigepflicht modifiziert werden? Welche kurz-, mittel- und langfristigen Folgen haben die Opfer zu tragen? Mit diesen und vielen weiteren Fragen beschäftigen wir uns auf dem Symposium, das zwar nicht in die Vorweihnachtszeit passt, aber trotzdem dringend notwendig ist.“
Geplante Gewalttaten
Britta Bannenberg, eine von insgesamt einem Dutzend Referentinnen und Referenten des heutigen Tages und Professorin für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug an der Justus-Liebig-Universität Gießen, skizziert einige wichtige Erkenntnisse zusammenfassend so: „Amokläufe, besser (versuchte) Mehrfachtötungen mit unklarem Motiv, sind geplante Gewalttaten mit übersteigerten Hass- und Rachephantasien, die meistens im ebenfalls geplanten Suizid enden. Diese Fälle sind sehr selten. In Deutschland ist etwa ein vollendeter Fall pro Jahr zu verzeichnen. Die Forschung steht deshalb vor methodischen Problemen der Verallgemeinerung der Erkenntnisse. Aus kriminologischer Sicht lässt aber nur eine ausführliche interdisziplinäre Einzellfallanalyse - bis zum Versuch der psychologischen Autopsie - Erkenntnisse über die Taten, die Täterpersönlichkeit, das soziale Umfeld, Motive und Nachahmungseffekte und damit Parallelen in den Fällen erwarten. So lässt sich eine bessere Bedrohungsanalyse realisieren, die zu erfolgreicher Prävention und Förderung sozialer Kompetenzen führen kann.“
Ein Dilemma
Prof. Dr. Heiner Fangerau, Leiter des Instituts für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin an der Medizinischen Fakultät der Universität Ulm, nähert sich der äußerst komplexen Thematik von einer anderen Seite: „Kein Patient wünscht sich, dass seine Krankengeschichte vom Arzt ausgeplaudert wird. Ein Arzt, der eine ihm anvertraute Information nicht bewahrt, verliert Vertrauen, Glaubwürdigkeit und vermutlich einen Patienten. Doch was passiert, wenn ein Patient dem Arzt Geheimnisse offenbart, die für Personen außerhalb der geschützten Arzt-Patienten-Beziehung gefährlich werden, wenn zum Beispiel ein jugendlicher Patient Gewaltphantasien äußert und von der Waffensammlung seines Bruders schwärmt? Hier entsteht ein Dilemma, das den Arzt vor die Entscheidung stellt, zum Wohl der individuellen Arzt-Patienten-Beziehung diese Information für sich zu behalten oder eine mutmaßliche Gewalttat abstrakt vorwegnehmend zum Wohle anderer den Patienten bei der Polizei anzuzeigen. Die Güterabwägung ist keineswegs leicht und nur schwer juristisch pauschal für alle Fälle zu klären. Zur Wahrung des besonderen Status der Schweigepflicht und zum Wohl der Arzt-Patienten-Beziehung sollte jeder Arzt eine individuelle Fallentscheidung auf Basis ethischer Überlegungen nach einer Nutzen-Risiko-Abwägung anstellen dürfen und müssen. Um eine derartige Fallentscheidung treffen und begründen zu können, ist eine medizinethische Ausbildung in Studium und Praxis unabdingbar.“
„Allein diese kurzen Überlegungen und spitzlichtartigen Forderungen machen eins deutlich: Es ist jetzt schon klar, dass noch viele weitere Fachweiterbildungen und Ausbildungsprojekte folgen müssen“, blickt Prof. Fegert voraus.
Weitere Informationen finden Sie <link http: www.baden-wuerttemberg.de fm7 bericht_expertenkreis_amok_25-09-09.pdf _blank external-link-new-window external link in new>hier.
Quelle: Universitätsklinikum Ulm
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