Freiwilliges Engagement
Das Ehrenamt wird gestärkt: Verbesserungen für das bürgerschaftliche Engagement
Der Gesetzentwurf sieht eine Anhebung der sogenannten Übungsleiterpauschale vor. Zu den weiteren Verbesserungen gehören eine höhere Steuerfreigrenze für Gewinne aus sportlichen Veranstaltungen und Änderungen bei Haftungsregeln für Ehrenamtliche.
16.01.2013
Der Finanzausschuss hat das von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP vorgelegte Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes <link http: dipbt.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window externen link in neuem>(17/11632; PDF-Datei, 485 KB) am Mittwoch nach Vornahme zahlreicher von der Koalition beantragter Änderungen gebilligt. Neben den Koalitionsfraktionen stimmte auch die SPD-Fraktion dafür, deren Änderungsanträge allerdings von der Koalitionsmehrheit abgelehnt wurden. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Das Gesetz sieht eine Anhebung der sogenannten Übungsleiterpauschale von 2.100 auf 2.400 Euro jährlich vor. Zugleich sollen bürokratische Hemmnisse abgebaut werden, da diese Einnahmen weder der Steuer noch der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Auch die Ehrenamtspauschale soll von 500 auf 720 Euro (60 Euro monatlich) angehoben werden. Diese Einnahmen unterliegen ebenfalls weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.
Zu den weiteren Verbesserungen gehören eine höhere Steuerfreigrenze für Gewinne aus sportlichen Veranstaltungen und Änderungen bei Haftungsregeln für Ehrenamtliche. Wer für einen Verein oder eine Stiftung ehrenamtlich tätig ist, soll in Zukunft bei einer zweckwidrigen Verwendung von Spendengeldern nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften. Bisher setzte die Haftung bereits bei leichten Nachlässigkeiten ein. Außerdem sollen Vereine leichter Geld ansparen können. Änderungen gegenüber dem Ursprungsentwurf erfolgten bei den Haftungsregelungen und bei der Behandlung von sogenannten Verbrauchsstiftungen, deren Kapital nicht dauerhaft erhalten, sondern aufgezehrt wird. Auch der ursprüngliche Titel des Gesetzentwurfs wurde geändert: Statt „Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts“ heißt es jetzt „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes“.
Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion stellte die Bedeutung der Haftungsregelungen für Ehrenamtliche und besonders die Stärkung der Stiftungen heraus: „Wir müssen das Land der Stiftungen und Stifter werden“, sagte der Sprecher. Noch geklärt werden müsse die Behandlungen der Zahlungen an freiwillige Feuerwehrleute. Dies habe in diesem Gesetz noch nicht geschehen können.
Auch die SPD-Fraktion betonte die Bedeutung der Stärkung des ehrenamtlichen Engagements. Kritisiert wurden allerdings die Regelungen zu den Verbrauchsstiftungen und die Übungsleiterpauschale, deren Erhöhung kleinen Vereinen nichts bringe, weil sie diese Beträge gar nicht zahlen könnten. Dem widersprach die FDP-Fraktion mit dem Hinweis, das Gesetz nutze gerade den kleinen Vereinen. Die Fraktion begrüßte auch die Verbesserung der Haftungsregelungen.
Die Linksfraktion kritisierte, viele ehrenamtlich Tätige seien inzwischen Lückenbüßer in Bereichen, aus denen sich der Staat zurückgezogen habe. Scharf kritisierte die Fraktion die Regelungen zu Stiftungen. Es müsse gefragt werden, ob es bei Stiftungsgründungen um die Alimentierung von Angehörigen und um Steuersparmodelle gehe. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, dass der Gesetzentwurf zu eng gefasst sei. Das zeige auch die Änderung des Gesetzestitels. Doch sei das bürgerschaftliche Engagement viel breiter zu sehen als es im Begriff Ehrenamt deutlich werde.
Quelle: Deutscher Bundestag vom 16.01.2013
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