Freiwilliges Engagement

BKJ begrüßt angekündigten Ausbau des FSJ Kultur

„Wir wollen die Angebote für das Freiwillige Soziale Jahr in der Kultur ausweiten“, heißt es im Koalitionsvertrag der 17. Legislaturperiode zwischen CDU, CSU und FDP, der in dieser Woche veröffentlicht wurde.

03.11.2009

Seit 2001 gibt es den Freiwilligendienst in der Kultur, in dem sich aktuell 1.200 Jugendliche zwischen 16 und 26 Jahren zwölf Monate in Kultureinrichtungen engagieren.Im Vergleich zu den bundesweit insgesamt 35.000 zur Verfügung stehenden FSJ-Plätzen ist das Stellenangebot in der Kultur gering. Allein in diesem Jahr bewarben sich siebenmal mehr Jugendliche für das kulturelle Bildungs- und Orientierungsjahr als Plätze angeboten werden konnten.

Die Freiwilligen im FSJ Kultur gestalten Theaterprojekte mit Kindern, konzipieren Programme zur Heranführung von Schülern und Schülerinnen an zeitgenössische Kunst oder führen Zirkusartistik-Workshops für Kinder und Jugendliche aus dem Problemkiez durch. Hier wird kulturelle Jugendbildung mit der Entwicklung junger Menschen in einer persönlichen und beruflichen Orientierungsphase verknüpft. Dass die Koalition diesen Ansatz im qualitativen und quantitativen Ausbau der Jugendfreiwilligendienste stärken will, begrüßen die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) e.V. als Initiator des FSJ Kultur und die bundesweit zwölf Träger. „Die pädagogische Rahmenkonzeption, das Herzstück unseres Qualitätskonzepts für das FSJ Kultur, ist erst im vergangenen Jahr intensiv diskutiert und überarbeitet worden“, erläutert Jens Maedler, Referent für freiwilliges Engagement bei der BKJ, den Stellenwert des Grundlagenmaterials für die Bildungsqualität im FSJ Kultur, welches seit Einführung des Freiwilligendienstes stetig überprüft und weiterentwickelt worden ist.

Enttäuscht hingegen äußert sich Hildegard Bockhorst, Geschäftsführerin der BKJ, über die fehlende Aussage im Koalitionsvertrag zur Umsatzsteuerbefreiung im FSJ: „Dass die Bundesregierung hier nicht klar Position zugunsten der Freiwilligendienste bezieht und sich zur Sonderstellung des freiwilligen Engagements auch steuerpolitisch bekennt, ist eine vertane Chance.“ Aufgrund einer unklaren Rechtslage droht den Trägern der Jugendfreiwilligendienste die Umsatzbesteuerung für die so genannte Gestellung von Freiwilligen an die Einsatzstellen. Die Möglichkeit der Besteuerung des freiwilligen Engagements wollte die vorherige Regierung ursprünglich durch die Neufassung des Jugendfreiwilligendienstegesetzes ausschließen. Einen einheitlichen Status für Freiwilligendienstleistende zu schaffen, dafür spricht sich die Koalition ebenfalls aus. Außerdem sollen zukünftig junge Männer, die einen Freiwilligendienst abgeleistet haben, nicht mehr zum Zivildienst herangezogen werden. Damit soll eine doppelte Ableistung von Pflicht- und Freiwilligendienst ausgeschlossen werden.

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