Europa

Stellungnahme der AGJ fordert die Einbeziehung der Kinder- und Jugendhilfe in die Strategie Europa 2020

Mit der vorliegenden Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ soll der Bewusstseinsbildungsprozess für kinder- und jugendpolitische Belange bei der Umsetzung der Strategie Europa 2020 befördert werden.

23.07.2015

Mit der vorliegenden Stellungnahme nimmt die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ eine Bewertung der für die Kinder- und Jugendhilfe relevanten Themenbereiche im Nationalen Reformprogramm Deutschland (NRP) 2015 und der Strategischen Sozialberichterstattung 2015 sowie der vorausgegangenen länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union vom 8. Juli 2014 zum Nationalen Reformprogramm 2014 vor.

Damit soll der Bewusstseinsbildungsprozess für kinder- und jugendpolitische Belange bei der Umsetzung der Strategie Europa 2020 befördert werden, die insbesondere eine wirtschafts- und beschäftigungspolitische Ausrichtung aufweist und vorrangig die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Mitgliedstaaten zum Ziel hat.

Die AGJ unterstreicht, dass neben den zentralen Bereichen wie Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung flankierend alle Politikbereiche zur Erreichung der übergeordneten Ziele der Strategie Europa 2020 beitragen – insbesondere auch, weil diese bildungs- und sozialpolitische Kernziele setzt. Damit sind die sozialen Bereiche Kindheit und Jugend, (non-formale) (Aus-)Bildung sowie soziale Integration/ Inklusion einbezogen und müssen fachpolitisch begleitet werden. Umgekehrt haben die wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Zielsetzungen im Rahmen der Strategie Europa 2020 bedeutende Auswirkungen auf die Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien.

In ihrer anwaltschaftlichen Funktion für alle Kinder und Jugendlichen (§ 1 SGB VIII) setzt sich die AGJ daher für die stärkere Berücksichtigung der Rechte und des Wohlergehens von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Strategie Europa 2020 mit dem Ziel der Verbesserung der Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien ein.

Kinder- und Jugendhilfe von Anfang an in die Konsultationsverfahren im Rahmen der Strategie Europa 2020 einbeziehen

Es gilt, die Kinder- und Jugendhilfe bereits zu Beginn der Konsultationsverfahren auf nationaler Ebene im Rahmen der Strategie Europa 2020 einzubeziehen. Dabei bedarf es einer verstärkten Einbindung sowohl der Träger der Kinder- und Jugendhilfe als auch unterschiedlicher themenspezifischer Zielgruppen. So ist es möglich, sich die auf europäischer und nationaler Ebene festgelegten Ziele zu Eigen zu machen und entsprechend zu unterstützen sowie eine Balance zwischen ökonomischen und sozialpolitischen Zielen zu erreichen.

Grundsätzlich ist die AGJ der Ansicht, dass das NRP und die Strategische Sozialberichterstattung nur ungenügend kinder- und jugendpolitische Belange berücksichtigen. Bei der Umsetzung der Strategie Europa 2020 als Investitionsstrategie sollten Kinder und Jugendliche jedoch im Sinne der Entwicklung von Perspektiven und der Förderung von Potenzialen verstärkt in den Blick genommen werden. Die Kinder- und Jugendhilfe ist mit ihren Handlungsfeldern und Angeboten ein wichtiger Akteur bei der Umsetzung einzelner Zielvorgaben im Rahmen der Strategie Europa 2020. Im Folgenden nimmt die AGJ die für die Kinder- und Jugendhilfe relevanten Themenbereiche und Ziele der Strategie Europa 2020 kritisch in den Blick und formuliert für die einzelnen Themenbereiche aus fachpolitischer Sicht kinder- und jugendpolitische Anforderungen für deren Umsetzung.

Zum Hintergrund: Welche Zielsetzungen verfolgt die Strategie Europa 2020?

Die Strategie Europa 2020 setzt drei Prioritäten:

  • intelligentes Wachstum (Entwicklung einer auf Wissen und Innovation gründenden Wirtschaft)
  • nachhaltiges Wachstum (Förderung einer emissionsarmen, ressourcenschonenden und wettbewerbsfähigen Wirtschaft)
  • integratives Wachstum (Förderung einer Wirtschaft mit hohem Beschäftigungsniveau sowie sozialem und territorialem Zusammenhalt)

Mit der Strategie Europa 2020 bündelt die EU unterschiedliche Politikstrategien, etwa die EU-Strategie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Zur Ausgestaltung der genannten Prioritäten einigten sich die Mitgliedstaaten auf folgende wirtschafts-, bildungs-, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Kernziele:

  • Beschäftigung: Erwerbstätigenquote von 75 Prozent für 20-64-Jährige, vermehrte Einbeziehung von Jugendlichen, Älteren, Geringqualifizierten und Migranten,
  • Forschung und Entwicklung: Drei Prozent des BIP der EU sollen für Forschung und Entwicklung aufgewendet sowie die Rahmenbedingungen verbessert werden,
  • Klimawandel und nachhaltige Energiewirtschaft: Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20 Prozent (oder sogar um 30 Prozent, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind) gegenüber 1990; Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 20 Prozent; Steigerung der Energieeffizienz um 20 Prozent),
  • Bildung: Verringerung der Quote vorzeitiger Schulabgängerinnen und Schulabgänger4 auf unter 10 Prozent; Steigerung des Anteils der 30- bis 34-Jährigen mit abgeschlossener Hochschulbildung auf mindestens 40 Prozent),
  • Armut und soziale Ausgrenzung: Die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen oder bedrohten Menschen soll um mindestens 20 Millionen gesenkt werden.

<media 13948 - - "TEXT, Strategie Europa 2020, Strategie_Europa_2020.pdf, 147 KB">>> AGJ-Stellungnahme "Die Strategie Europa 2020" zum Download</media>

<media 13949 - external-link-new-window "TEXT, European Dimensions EN ENDG, European_Dimensions_EN_ENDG.pdf, 879 KB">>> AGJ-Stellungnahme "The European Dimensions for Child and Youth" (englisch)</media>

Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ

Redaktion: Kerstin Boller

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