Europa

Öffentliche Konsultation und Expertengruppe – EU-Kommission verstärkt Kampf gegen Fake News

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu Fake News und Online-Desinformationen gestartet und eine hochrangige Expertengruppe mit Vertretern von Wissenschaft, Online-Plattformen, Nachrichtenmedien und Organisationen der Zivilgesellschaft eingerichtet. Ziel ist die Entwicklung einer EU-Strategie gegen die Verbreitung von Falschmeldungen im Netz.

15.01.2018

Im Kampf gegen Fake News und Online-Desinformationen hat die Europäische Kommission am 12. Januar eine öffentliche Konsultation gestartet und eine hochrangige Expertengruppe mit Vertretern von Wissenschaft, Online-Plattformen, Nachrichtenmedien und Organisationen der Zivilgesellschaft eingerichtet. Die Expertengruppe wird am 15.01. zum ersten Mal zusammenkommen. Für die Konsultation, die bis zum 23. Februar offen ist, stehen auch in deutscher Sprache zwei Fragebögen zur Verfügung: ein Fragebogen für Bürgerinnen und Bürger und ein Fragebogen für juristische Personen und Journalisten, der auf deren Berufserfahrung mit Fake News und online verbreiteter Desinformation eingeht.

EU-Strategie gegen die Verbreitung von Fake News

Die Arbeit der Gruppe und die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation werden zur Entwicklung einer EU-Strategie gegen die Verbreitung von Fake News beitragen, die im Frühjahr 2018 vorgestellt werden soll. Die Expertengruppe wird der Kommission dabei helfen, das Ausmaß des Problems auszuloten, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der betreffenden Interessenträger zu bestimmen, die internationale Dimension zu bewerten sowie die betreffenden Standpunkte und Empfehlungen zu formulieren.

Bei dem Bewerbungsaufruf für das Expertengremium waren 300 Anmeldungen bei der Kommission eingegangen. Mit der Auswahl der Experten sichert sich die EU-Kommission eine ausreichende Bandbreite an Fachwissen aus den Bereichen Soziale Medien, Medienorganisationen, Journalismus, Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Aus Deutschland zählen unter anderem Kai Gniffke von der ARD und Sonja Schwetje von RTL zu der Expertengruppe.

Bei der Einrichtung des Expertengremiums hat die Kommission eng mit der 2015 von der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, eingerichtete Sonderabteilung gegen Desinformation EEAS East Stratcom Task Force zusammengearbeitet.

Bürgerbefragung voraussichtlich bis Februar

Die öffentliche Konsultation (auch in deutscher Sprache) wird noch bis zum 23. Februar andauern. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte die für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft zuständige Kommissarin Mariya Gabriel mit der Initiative beauftragt.

Die Konsultation ermuntert Bürgerinnen und Bürger, Plattformen für soziale Medien, Nachrichtenorganisationen (Fernseh- und Rundfunkanstalten, Printmedien, Nachrichtenagenturen, Online-Medien und Faktenchecker), Forschende und Behörden, bis Mitte Februar ihre Ansichten zu äußern. Dabei sollen die Meinungen darüber eingeholt werden, welche Maßnahmen auf EU-Ebene getroffen werden können, damit die Bürger wirksame Instrumente erhalten, um zuverlässige und geprüfte Informationen zu finden und sich an die Herausforderungen des digitalen Zeitalters anpassen zu können.

Zu drei Schwerpunktbereichen werden Beiträge erwartet:

  • Ausmaß des Problems, d. h. wie Bürger und Interessenträger Fake News wahrnehmen, inwiefern sie Online-Desinformationen erkennen und in welchem Umfang sie unterschiedlichen Medien Glauben schenken.
  • Bewertung bereits getroffener Maßnahmen von Plattformen, Nachrichtenmedien und Organisationen der Zivilgesellschaft gegen die Verbreitung von Online-Fake-News sowie Meinungen zu den Aufgaben und Verantwortlichkeiten der betreffenden Interessenträger.
  • Mögliche künftige Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs der Bürger zu zuverlässigen und geprüften Informationen und zur Verhinderung der Verbreitung von Online-Desinformationen.

Diese Konsultation betrifft nur Fake News und Online-Desinformationen, deren Inhalte nicht grundsätzlich rechtswidrig und damit Gegenstand von geltenden EU- oder nationalen Rechtvorschriften und selbstregulierenden Maßnahmen sind.

Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 12.01.2018

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