Europa

EU-Vorschriften für unbegleitete jugendliche Asylsuchende sollen klarer werden

In Reaktion auf ein Urteil des EU-Gerichtshofs hat die Europäische Kommission am 26. Juni klarere Regeln für jugendliche Asylsuchende in der EU vorgeschlagen.

02.07.2014

Konkret geht es darum, welcher Mitgliedstaat für die Bearbeitung der Asylanträge von unbegleiteten Jugendlichen zuständig ist. Damit soll insbesondere die Lage jener um internationalen Schutz nachsuchenden Minderjährigen verbessert werden, die keine Familienangehörigen oder sonstigen Verwandten in der EU haben. Im vergangenen Jahr haben 12.690 unbegleitete Minderjährige in der EU einen Asylantrag gestellt.

"Die Rechte der Kinder müssen immer an erster Stelle stehen. Wir brauchen klarere und berechenbarere EU-Asylbestimmungen für unbegleitete Minderjährige. Mit unserem Vorschlag würde gewährleistet, dass die Minderjährigen im Dublin-Verfahren immer im Vordergrund stehen und nicht unnötig zwischen den Mitgliedstaaten hin- und hergeschoben werden. Wir wollen die Verfahren, mit denen sie internationalen Schutz erhalten können, beschleunigen. Damit würde unser gemeinsames Asylsystem gerade für die besonders Schutzbedürftigen unter uns wesentlich effektiver", erklärte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström.

Grundsätzlich soll demnach jeder Fall von minderjährigen Antragstellern ohne Familienanschluss in dem Mitgliedstaat geprüft werden, in dem der Antrag gestellt wurde und sich der Antragsteller aufhält. Der Antragsteller muss im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats verbleiben, bis das Prüfverfahren abgeschlossen ist, es sei denn, dies wäre nicht in seinem Wohl. Hält sich der Antragsteller in einem Mitgliedstaat auf, in dem er keinen Antrag eingereicht hat, muss dieser Mitgliedstaat ihm wirksam die Möglichkeit einräumen, einen solchen Antrag in seinem Hoheitsgebiet zu stellen.

Über den Vorschlag der Kommission beraten jetzt das Europäische Parlament und die EU-Staaten. Die Kommission ist zuversichtlich, dass eine Einigung während der italienischen Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2014 zustande kommen wird.

Mehr Informationen in der <link http: europa.eu rapid press-release_ip-14-723_de.htm external-link-new-window external link in new>vollständigen Pressemitteilung.

Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 26.06.2014

Back to Top