Europa

EU-Bürgerinitiative zur Willkommenskultur für Geflüchtete und Zuwanderer registriert

Die EU-Kommission hat eine neue Europäische Bürgerinitiative zugelassen, die unter anderem dazu auffordert, Geflüchtete zu schützen, lokale Gruppen zu unterstützen, die Geflüchteten helfen sowie Regierungen daran zu hindern, Freiwillige zu bestrafen. Die Organisatoren der Initiative haben nun ein Jahr Zeit eine Million Unterstützungserklärungen von Europäern und Europäerinnen zu sammeln.

15.02.2018

Die Europäische Kommission hat am 15. Februar 2018 die Europäische Bürgerinitiative „We are a welcoming Europe, let us help!“ für zulässig erklärt. Die Bürgerinitiative fordert die EU-Kommission auf, „lokale Gruppen zu unterstützen, die Flüchtlingen helfen … Regierungen daran zu hindern, Freiwillige zu bestrafen … Opfer von Ausbeutung, Kriminalität und Menschenrechtsverletzungen zu schützen“. Mit der Registrierung der Initiative haben die Organisator(inn)en nun ein Jahr Zeit, Unterstützungserklärungen für ihren Vorschlag zu sammeln.

Für eine Willkommenskultur in Europa

In der Bürgerinitiative heißt es: „Die Regierungen haben Schwierigkeiten, die Migration zu bewältigen. Die meisten von uns sind bereit, Menschen in Not zu helfen. Millionen haben bereits geholfen. Jetzt möchten wir gehört werden. Wir brauchen eine Willkommenskultur in Europa! Wir fordern die Europäische Kommission auf zu handeln.“ Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Organisator(inn)en.

Eine Million Unterstützungsbekundungen nötig

Der Beschluss der Kommission zur Registrierung der Bürgerinitiative bestätigt lediglich ihre rechtliche Zulässigkeit. Die Kommission hat ihren Inhalt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht analysiert. Sollte die Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten, muss die Kommission innerhalb von drei Monaten reagieren. Die Kommission kann selbst entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will oder nicht, sie muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

Über die Europäische Bürgerinitiative

Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Seit dem Inkrafttreten der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative im April 2012 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedsstaaten die Europäische Kommission dazu auffordern, im Rahmen der Befugnisse der Kommission einen Rechtsakt vorzulegen.

Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 14.02.2018

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