Europa
E-Demokratie in der EU: Potenzial und Herausforderungen
Das Internet ist ein wichtiger Bestandteil der modernen Gesellschaft geworden und soziale Netzwerke sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch wie sieht es im Bereich der E-Partizipation aus? Das EU-Parlament hat einen aktuellen Bericht zu E-Goverment und E-Democracy verabschiedet und stellt Beispiele elektronischer Bürgerbeteiligung vor.
17.03.2017
Nach Angaben von Eurostat haben 79 Prozent aller EU-Bürger 2016 mindestens einmal in der Woche das Internet genutzt. Das Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe berichtete kürzlich über den <link https: www.jugendhilfeportal.de fokus europa artikel europa-macht-fortschritte-bei-der-digitalisierung-es-muss-aber-noch-weiter-aufholen external-link-new-window zu zentralen ergebnissen von>Europäischen Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI). Doch was heißt das für Demokratie und Partizipation. Neue Informationstechnologien bieten vielfältige neue Möglichkeiten, um die Bürger stärker in die demokratischen Prozesse einzubinden. Zu diesem Ergebniss kommt ein vom EU-Parlament am 16.3.2017 verabschiedeter Bericht.
Hackerangriffe und Meinungsmanipulation
Im Jahr 2017 stehen verschiedene wichtige Wahlen in der Europäischen Union an. In diesem Kontext spielen die potenziellen Gefahren durch Hackerangriffe oder Risiken der Meinungsmanipulation eine Rolle.
Die niederländische Regierung hat angekündigt, dass alle abgegebenen Stimmen bei den Parlamentswahlen am Mittwoch (15.3.) manuell ausgezählt werden, um Manipulationen auszuschließen. Bis 2007 hatten die Niederlande Wahlmaschinen in den Wahllokalen eingesetzt. Da jedoch bewiesen wurde, dass diese manipuliert werden könnten, kommen sie seither nicht mehr zum Einsatz.
In Frankreich konnten Auslandsfranzosen bei den Parlamentswahlen 2012 per elektronischer Abstimmung wählen. Aus Sorge vor etwaigen Hackerangriffen wird das E-Voting jedoch bei den kommenden Parlamentswahlen im Juni nicht angeboten.
Estland und E-Voting
Ein Vorreiter im Bereich E-Voting ist Estland. Dort kam seit 2005 bereits achtmal das "Remote E-Voting" (also online) für Kommunal-, Parlaments-, und Europawahlen zum Einsatz. Bisher wurde kein Hackerangriff festgestellt.
Um E-Voting jedoch in anderen EU-Mitgliedstaaten erfolgreich einführen zu können, müsse überprüft werden, "ob die tatsächliche Beteiligung der gesamten Bevölkerung gewährleistet werden kann", so der Bericht, den das Plenum des Europäischen Parlaments am Donnerstag (16.3.) verabschiedet hat. Für den Erfolg der elektronischen Stimmabgabe seien des Weiteren "eine sichere Hochgeschwindigkeits-Internetverbindung sowie eine sichere Infrastruktur für die elektronische Identifizierung Voraussetzungen".
Was versteht man unter E-Democracy und E-Governance?
Der Bericht definiert zudem einige Schlüsselbegriffe:
Der Begriff der digitalen Demokratie (E-Democracy) bezieht sich auf den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für die Einrichtung von Kanälen für die Anhörung und Beteiligung der Bürger (elektronisches Parlament, elektronische Initiativen, elektronische Abstimmung, elektronische Petition, elektronische Anhörung usw.).
Beim elektronischen Behördenverkehr (E-Governance) werden IKT für die Einrichtung von Kommunikationskanälen eingesetzt, mit denen die verschiedenen Akteure, die an der Gestaltung öffentlicher Maßnahmen beteiligt sind, eingebunden werden können (zum Beispiel eine elektronische Bürgerbefragung über die Änderung einer bestimmten Geschwindigkeitsbeschränkung oder eine lokal begrenzte Anhörung über den Haushalt).
Der Begriff E-Government, also elektronische Behördendienste, bezieht sich auf den Einsatz von IKT im öffentlichen Sektor und insbesondere die elektronische Bereitstellung von Informationen und anderen Diensten für die Bürger durch die öffentliche Verwaltung (zum Beispiel die Möglichkeit, Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen elektronisch zu entrichten).
Beispiele aus der EU
Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die <link http: ec.europa.eu citizens-initiative public welcome external-link-new-window zur europäischen>Europäische Bürgerinitiative eingeführt. Sie trat 2012 als ein neues Instrument der partizipatorischen Demokratie in der EU in Kraft. Die Europäische Bürgerinitiative macht es möglich, dass sich eine Million EU-Bürger unmittelbar an der Entwicklung von Strategien der EU beteiligen, indem sie die Europäische Kommission auffordern, einen Rechtsakt vorzuschlagen. Bisher erreichten drei Initiativen die erforderliche Anzahl an Unterschriften.
Außerdem können EU-Bürger in Angelegenheiten, die in den Tätigkeitsbereich der EU fallen, eine Petition an das Europäische Parlament richten. Petitionen werden im Petitionsausschuss behandelt. Eine Petition kann auf diesem <link https: petiport.secure.europarl.europa.eu petitions en home external-link-new-window für onlinepetitionen an das>Web-Portal eingereicht werden.
Der <link http: www.europarl.europa.eu oeil popups external-link-new-window des eu-parlaments zur>Bericht des spanischen EU-Abgeordneten Ramón Jáuregui Atondo (S&D) wurde am Donnerstag (16.3.) mit 459 Stimmen verabschiedet, bei 53 Gegenstimmen und 47 Enthaltungen.
Am Dienstag (14.3.) hat das Parlament eine <link http: www.europarl.europa.eu sides external-link-new-window zu den folgen von massendaten für die>Entschließung zu den Folgen von Massendaten für die Grundrechte - Privatsphäre, Datenschutz, Nichtdiskriminierung, Sicherheit und Rechtsdurchsetzung, verabschiedet.
Weitere Informationen zur Internetnutzung in der EU und ein <link http: www.europarl.europa.eu news de news-room e-demokratie-in-der-eu-potenzial-und-herausforderungen external-link-new-window mit weiterführenden>Videobeitrag zum digitalen Staat stehen auf der Webseite des Europaparlaments zur Verfügung.
Quelle: Europäisches Parlament vom 15.03.2017
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