Digitalisierung und Medien

Warum wird mir das angezeigt? Medienanstalten fordern Regulierung von Intermediären

Das Internet hat ein Vertrauensproblem: in Zeiten von Fake News und Filterblasen hat das Misstrauen der Nutzer durch den Datenskandal um Cambridge Analytica einen neuen Höchststand erreicht. Auch auf der Digitalkonferenz re:publica wurde in Berlin die Frage diskutiert: sollten Informationsintermediäre wie Facebook, Google & Co. stärker reguliert werden? Auf jeden Fall, sagen die Landesmedienanstalten und präsentieren konkrete Vorschläge für die Umsetzung.

15.05.2018

Informationsintermediäre sind wenig transparent. Im Gegensatz zu redaktionell gesteuerten Beiträgen orientieren sich die personalisierten und algorithmusgesteuerten Medienangebote  der großen US-Konzerne an den Reaktionen der User. Algorithmen sorgen dafür, dass Nutzer nur ausgewählte Inhalte zu sehen und zu hören bekommen. Die Kriterien für diese Selektion bleiben im Dunklen. Ein Informationsdefizit, das im Sinne der Meinungsvielfalt und Meinungsbildung dringend ausgeglichen werden muss. 

Mindeststandards für die Regulierung von Informationsintermediären gefordert

Die Landesmedienanstalten halten es für zwingend erforderlich, Mindeststandards für die Regulierung von Informationsintermediären im Rundfunkstaatsvertrag (RStV) festzulegen und haben diese in vier „Must-Haves“ formuliert:

  1. Transparenz: Plattformen sollen dazu verpflichtet werden, Nutzer über wesentliche Kriterien für die Selektion der Inhalte zu informieren und diese Informationen leicht auffindbar zu machen.
  2. Diskriminierung: Ein Informationsintermediär darf keinen unzulässigen Einfluss darauf ausüben, auf welche meinungsrelevanten Inhalte seine Nutzer aufmerksam gemacht werden.
  3. Reporting: Aufsicht gelingt nur, wenn auch eine Überprüfung möglich ist. Daher fordern die Landesmedienanstalten eine gesetzliche Berichtspflicht, die insbesondere Informationen über bevorzugte Behandlung und die Vergütung für die Präsentation von Inhalten umfasst.
  4. Zustellung: Die Durchsetzung von Mindeststandards ist nur möglich, wenn auch jemand auf Anbieterseite erreichbar ist. Informationsintermediäre sollen daher dazu verpflichtet werden, einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten  zu benennen.

Alle Forderungen der Landesmedienanstalten zu Intermediären und die ausführliche Position sind auf den Seiten der Landesmedienanstalten zu finden.

Quelle: Bremische Landesmedienanstalt vom 07.05.2018

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