Kinder- und Jugendschutz
Stadelmaier: Freiwillige Kennzeichnung ist der richtige Weg
Der von den Ländern und dem Bund gemeinsam erarbeitete Novellierungsentwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags sieht die Einführung einer freiwilligen Alterskennzeichnung von Internetinhalten vor.
28.01.2010
„Ein verantwortungsvoller Jugendmedienschutz muss einen geschützten Raum für Kinder und Jugendliche im Netz anbieten. Nur so können sie die großartigen Chancen und Angebote, die das Netz bereitstellt, sinnvoll nutzen“, sagte der Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Staatssekretär Martin Stadelmaier, bei der Anhörung zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags.
„Von einer Zwangsklassifizierung war nie die Rede“, so Stadelmaier. Um der Medienkonvergenz Rechnung zu tragen, sollen einheitliche Altersstufen für Online- und Trägermedien eingeführt werden.
„Die Stärkung nutzerautonomer Jugendschutzprogramme im Vertragsentwurf steht im Gegensatz zu Netzsperren á la Zensursula und ist der richtige und verantwortungsvolle Weg. Denn so können Eltern entscheiden, welche Seiten im Netz ihre Kinder nutzen können“, betonte Staatssekretär Stadelmaier.
Zu der Anhörung begrüßte der Chef der Staatskanzlei rund 150 Teilnehmer. Geladen sind Repräsentanten von 35 Verbänden und Institutionen, etwa öffentlich-rechtliche und private Rundfunkveranstalter, Internetanbieter, Presse, Kabelnetzbetreiber, Kirchenvertreter, Elternvertreter, Verbraucherschützer, Werbewirtschaft, Landesmedienanstalten, Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle. Aus den Ländern nehmen die Rundfunk- und Jugendschutzreferenten teil. Auch Vertreter des Bundes (Beauftragter für Kultur und Medien, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) sind bei der ganztägigen Anhörung im Festsaal der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz dabei. Die Anhörung wird von den Ländern durchgeführt, federführend von der für die Rundfunkpolitik der Länder zuständigen Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.
Quelle: rlp.de
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