Recht

GMK-Vorstand fordert die Aussetzung des Novellierungsverfahrens zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Der GMK-Bundesvorstand hat heute (2.12.2010) eine Resolution zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages publiziert, in der er fordert, dass “der aktuelle Novellierungsprozess des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags vorübergehend ausgesetzt wird, um eine Reihe grundlegender und bereits mehrfach benannter Probleme mit betroffenen, relevanten gesellschaftlichen Institutionen ausführlicher zu diskutieren und zu bewerten".

02.12.2010

 

Die GMK versteht sich hier als Vertreterin der Interessen der Kinder- und Jugendmedienarbeit sowie anderer pädagogischer Bereiche. Es gilt, “die Interessen der nicht-kommerziellen Anbieter, insbesondere auch pädagogischer Institutionen, die in den letzten Jahren wertvolle Medienkompetenzansätze entwickelt haben, zu unterstützen. Dazu gehört neben vielen anderen Maßnahmen und Strategien eben unbedingt auch, dass Jugendliche ihre Produkte im Netz veröffentlichen können und von Gleichaltrigen gefunden werden. Die Publikation und Zugänglichkeit sowohl ihrer Webinhalte als auch der in Medienbildungskontexten entstandenen Materialien muss gewährleistet werden. Ohne Akzeptanz und Förderung der Jugendkultur findet diese ihre Wege in die Anonymität, was unbedingt zu verhindern ist".

Den vollständigen Text finden Sie unter:

http://gmkblog.de/wp-content/uploads/2010/12/Resolution-des-GMK-Vorstands-zum-Jugendmedienschutzstaatsvertrag.pdf

Herausgeber: Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur in der Bundesrepublik Deutschland e.V.

 

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