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Gemeinsamer Jugendkanal von ARD und ZDF: Offene Fragen noch ungeklärt

ARD und ZDF haben unter hohem Zeitdruck ein gemeinsames Finanz- und Programmkonzept für einen jungen Kanal erstellt. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten wünschen sich die Beantwortung weiterer Detailfragen.

29.10.2013

Bislang haben ARD und ZDF je drei Digitalkanäle. Bei einer Entscheidung für den Jugendkanal würden ZDF Kultur sowie bei der ARD EinsPlus und EinsFestival entfallen. ARD und ZDF stehen weiterhin zum Konzept für einen Jugendkanal mit einer Finanzierungsobergrenze. "Ich freue mich, dass die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten dem Vorhaben grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber stehen. Thomas Bellut und ich haben den Ländern zugesagt, die Finanzobergrenze von 45 Millionen einzuhalten und hierfür keine Beitragserhöhung zu beantragen", so der ARD-Vorsitzende und NDR Intendant Lutz Marmor. ARD und ZDF werben weiterhin um die Unterstützung aller Länder.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich bei ihrer Konferenz am Freitag in Heidelberg mit der Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschäftigt. Dabei ging es insbesondere um die Erschließung der Zielgruppe der 14- bis 29-Jährigen.

Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer sagt: „Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland steht vor der Herausforderung, die der demografische Wandel mit sich bringt. Die Erreichbarkeit dieser jungen Zielgruppe erfordert ein neues, multimediales Angebot." ARD und ZDF haben dazu ein gemeinsames Konzept erarbeitet und der Ministerpräsidentenkonferenz vorgelegt. Kramp-Karrenbauer sagt: „Es ist richtig und gut, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit der Neuordnung der digitalen Spartenkanäle sowie einem gemeinsamen Jugendangebot auseinandersetzt. Ein crossmediales Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene kann sicher eine sinnvolle Ergänzung der bisherigen  Programmangebote sein."

Allerdings lässt das vorgelegte Konzept noch inhaltliche und finanzielle Fragen offen. Dies gilt vor dem Hintergrund des Ziels der Beitragsstabilität für die Bürgerinnen und Bürger sowie insbesondere im Hinblick auf die engen finanziellen Spielräume beim Saarländischen Rundfunk. Diese Fragen sollen bis zur Ministerpräsidentenkonferenz im Frühjahr 2014 geklärt sein. Erst dann kann über die Änderung des Rundfunkstaatsvertrages verhandelt werden.

Quelle: ARD-Pressestelle / Staatskanzlei Saarland vom 25.10.2013

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