Kinder- und Jugendschutz

Fünfter Bericht der KJM: Fortschritte im Jugendschutz auch ohne Novelle

Auch ohne Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) hat es in den letzten zwei Jahren wichtige Fortschritte im Jugendmedienschutz gegeben. Das geht aus dem nun veröffentlichten Fünften Bericht der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hervor.

14.06.2013

Der Bericht umfasst den Zeitraum von März 2011 bis Februar 2013. "Die KJM hat trotz Scheitern der Novelle die Chance genutzt, das erfolgreiche System der 'regulierten Selbstregulierung' weiter zu stärken. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Novelle des JMStV, die im Herbst diesen Jahres vorliegen soll, auch neue Anregungen aufnimmt", so KJM-Vorsitzender Siegfried Schneider im Vorwort des Berichtes.

Im Rahmen ihrer zehnjährigen Aufsichtstätigkeit hat die KJM fünf ausführliche Berichte veröffentlicht, die nicht nur ihre Arbeit dokumentieren, sondern auch die Fortschritte im Jugendmedienschutz. Zu den wichtigsten Aussagen aus dem Fünften KJM-Bericht gehören:

Anerkennung der Jugendschutzprogramme als wesentlicher Fortschritt

Nachdem die Novellierung des JMStV Ende 2010 gescheitert ist, hat die KJM im Dialog mit allen Beteiligten einige Punkte, die im Novellierungsprozess diskutiert wurden, bereits in die Praxis umgesetzt. So hat die Anerkennung der beiden Jugendschutzprogramme von JusProg und der Deutschen Telekom im Februar 2012 die Etablierung eines freiwilligen Kennzeichnungssystems in den Telemedien bzw. für Internetinhalte ermöglicht. Im Berichtszeitraum führte die KJM immer wieder Gespräche, in denen die Erweiterung der Jugendschutzprogramme auf mobile Plattformen und die Förderung ihrer Verbreitung im Fokus standen. Denn Jugendschutzprogramme funktionieren nur, wenn Eltern sie auf den Geräten, die ihre Kinder für das Surfen im Web nutzen, auch installieren.

Anforderungen an einen zeitgemäßen Jugendschutz

Mit der Anerkennung der beiden Jugendschutzprogramme sind wesentliche Schritte für einen zeitgemäßen Jugendschutz im Internet getan worden. Nun sollten nach Einschätzung der KJM in dem für Herbst 2013 geplanten neuen Entwurf des JMStV auch folgende Überlegungen berücksichtigt werden: Bei der freiwilligen Alterskennzeichnung von Telemedien-Inhalten wäre eine Unterscheidung in nur zwei Stufen (ab 14 und ab 18 Jahren) für die Bewertung von Telemedien sicher leichter umzusetzen als die geplante Differen-zierung in fünf Altersstufen. Außerdem sollten die freiwilligen Alterskennzeichnungen für die Anbieter rechtssicher ausgestaltet werden, indem die Bewertungen nach einer Überprüfung durch die KJM auch von den laut Jugendschutzgesetz zuständigen Aufsichtsinstitutionen für den Offline-Bereich übernommen werden.

Internationale Jugendschutzstandards wichtiger denn je

Ein zeitgemäßer Jugendschutz muss Konsequenzen aus der Entwicklung des Internets ziehen. Das Web 2.0 (Stichwort: soziale Netzwerke) und mobile Plattformen verzeichnen hohe Wachstumsraten. Es gibt einen Konzentrationsprozess auf wenige globale Player wie Google, Facebook oder Amazon. Noch dazu verstärkt das Wachstum internetfähiger Geräte wie Smartphones, Tablets oder Spielekonsolen etc. die mobile Distribution jugendschutzrelevanter Inhalte über das Internet. Diese Entwicklungen verdeutlichen, dass internationale Jugendschutzstandards wichtiger denn je sind. Die Fokussierung auf relevante Angebote der "Global Player" hat die KJM im Rahmen eines intensivierten Dialogs bereits vorangetrieben. Selbstverpflichtungen großer internationaler Medienunternehmen könnten nun der zweite Schritt sein. Internationale Klassifizierungsstandards zu verhandeln, ist ein Ziel, das den Jugendschutz im Blick hat, ohne Verbote auszusprechen.

Anzahl der Verstöße im privaten Rundfunk gestiegen

Im Berichtszeitraum befasste sich die KJM mit rund 150 Aufsichtsfällen aus dem Rundfunk, mehr als 90 davon stufte die KJM - meist wegen Entwicklungsbeeinträchtigung - als Verstoß gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags ein. An der Spitze standen dabei zahlenmäßig die Scripted-Reality-Formate, gefolgt von Werbespots, Spielfilmen und Serien. In der Prüftätigkeit der KJM im Bereich Telemedien (mehr als 1.000 Fälle einschließlich Indizierungsanträgen und Stellungnahmen) liegt der Schwerpunkt nach wie vor auf pornografischen Angeboten.

Der Fünfte Bericht der KJM ist online unter <link http: www.kjm-online.de>www.kjm-online.de abzurufen. Die gedruckte Version kann per Mail kostenfrei unter <link>stabsstelle@kjm-online.de angefordert werden.

Quelle: Kommission für Jugendmedienschutz (kjm) vom 14.06.2013

Redaktion: Kerstin Boller

Back to Top