Gleichbehandlungsgesetz

Antidiskriminierungsstelle mahnt Reformen an

Zum 15. Geburtstag des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) würdigt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erreichte Fortschritte und mahnt zugleich weitere Reformen für einen besseren Diskriminierungsschutz an.

30.08.2021

„Mit dem AGG haben wir ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zu einer fairen und gleichberechtigten Gesellschaft erreicht“, sagte der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Bernhard Franke, am Dienstag in Berlin. „Immer mehr Menschen kennen ihre Rechte und wollen Diskriminierungen nicht hinnehmen. Mehr und mehr Arbeitgeber schützen ihre Beschäftigten aktiv vor Diskriminierung. Und auch die gesellschaftlichen Debatten der vergangenen Jahre zeigen, dass der hohe Wert von Fairness und Gleichbehandlung in den Köpfen der Menschen angekommen ist. [...] Jetzt müssen wir mit gemeinsamer Kraft daran arbeiten, dass Menschen, die Ausgrenzung und Diskriminierung erleben, nicht auf der Strecke bleiben.“

Auf der Webseite zum Jubiläum des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gratulieren die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, und zahlreiche weitere im Diskriminierungsschutz Engagierte: 

„Gleiche Würde und gleiche Freiheit für alle Menschen - dieses Grundprinzip unseres freiheitlichen Rechtsstaats trägt das AGG schlagkräftig in unsere Gesellschaft“, sagte Lambrecht. 

„Das AGG war ein Meilenstein im Kampf gegen Diskriminierung und hat vielen Menschen zu ihrem Recht verholfen. Auch ist die Forschungsarbeit der Antidiskriminierungsstelle essentiell für die bundesweite Antidiskriminierungsarbeit“, sagte Romani Rose, der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma.

„Dieses Gesetz und diese Stelle waren, um mal ein Bild zu benutzen, eigentlich ein unerwünschtes Kind“, so Barbara John, langjährige Vorsitzende des Beirats der Antidiskriminierungsstelle. „Aber wie das so oft ist, entwickeln sich gerade solche Kinder zu wirklich stabilen und zuverlässigen Institutionen.“

Seit Bestehen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat sie mehr als 50.000 Anfragen von Menschen beantwortet, die Diskriminierung erfahren. Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Anfragen um fast 80 Prozent. Es gelte nun, den Menschen umfassend die niedrigschwellige und qualifizierte Beratung anzubieten, die sie brauchen – durch einen Ausbau flächendeckender Beratungsangebote von Seiten der Zivilgesellschaft, der Städte, Kommunen und Länder.

„Das AGG schützt. Aber leider noch nicht ausreichend.“

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das am 18. August 2006 in Kraft trat, sicherte allen Menschen in Deutschland erstmals einen umfassenden Schutz vor Benachteiligungen aufgrund des Alters, der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen, aufgrund des Geschlechts, einer Behinderung, wegen der Religion oder Weltanschauung sowie der sexuellen Identität zu. Die Datenbank juris verzeichnet rund 1.950 Fälle, in denen das AGG vor den Gerichten eine Rolle spielt. Dabei geht es um Benachteiligung beim Zugang zu einer Arbeitsstelle, etwa wegen einer Schwerbehinderung, am Arbeitsplatz selbst, zum Beispiel wegen sexueller Belästigung oder Rassismus, um Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt oder beim Zugang zu Clubs, Hotels oder Restaurants.

„Das AGG schützt. Aber leider noch nicht ausreichend.“, sagte Franke. Schon 2006 sei das AGG ein hart verhandelter Kompromiss gewesen. Immer deutlicher zeige sich, dass es einer Stärkung vor allem bei der Rechtsdurchsetzung bedürfe. Die bereits von der regierenden Koalition angekündigte, aber nicht umgesetzte Verlängerung der Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen bei Diskriminierung von zwei auf sechs Monate sei dringend nötig. Ebenso brauche es ein Verbandsklagerecht sowie ein Klagerecht der Antidiskriminierungsstelle in ausgewählten Fällen, um den im europäischen Vergleich schwachen Diskriminierungsschutz in Deutschland zu verbessern.

Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 17.08.2021

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