Coronavirus
Landesverband Baden-Württemberg: Tagespflegepersonen nicht im Stich lassen
Tagespflegestellen in ganz Baden-Württemberg sind bis zum 19. April 2020 geschlossen. Ob Tagesmütter und -väter ihre laufende Geldleistung auch während der Schließzeiten erhalten, ist landesweit nicht einheitlich geregelt. Etliche Tagesmütter und -väter stehen kurz vor der Insolvenz. Deshalb fordert Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. das Land und die Kommunen auf, Tagespflegepersonen nicht im Stich zu lassen.
02.04.2020
Aufgrund der Corona Krise sind die Tagespflegestellen in ganz Baden-Württemberg bis zum 19.04.2020 geschlossen. Ob Tagespflegepersonen ihre laufende Geldleistung auch während der behördlich angeordneten Schließzeiten erhalten, hängt von ihrem Wohnsitz ab, eine landesweite Einigung zur Sicherung der Kindertagespflege gibt es nicht. Jetzt stehen etliche Tagesmütter und –väter kurz vor der Insolvenz. Deshalb fordert die 1. Vorsitzende des Landesverbandes Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V., Christine Jerabek, das Land und die Kommunen auf: „Lasst Tagespflegepersonen nicht im Stich!“
Keine landesweit einheitliche Lösung
Nach den Gesprächen zwischen dem Finanzministerium und den Kommunalen Landesverbänden gibt es keine landesweit einheitliche Lösung zur finanziellen Absicherung von Tagespflegepersonen. Entsprechend haben die ersten Landkreise erklärt, die laufenden Zahlungen an die überwiegend selbstständig Tätigen Tagespflegepersonen ab April ganz oder teilweise einzustellen. Christine Jerabek erklärt: „Wir erhalten vermehrt Anrufe von Tagespflegepersonen, die vor der Insolvenz stehen. Jetzt muss alles getan werden, damit das System Kindertagespflege auch nach der Pandemie noch zur Verfügung steht. Wir appellieren an das Land und die Kommunen, die Tagespflegepersonen jetzt nicht im Stich zu lassen!“
Tagespflegepersonen haben keine Rücklagen
Zuvor hatte die Landesvorsitzende das Land und die Kommunen aufgefordert, Tagespflegepersonen auch während der Corona Krise weiter zu bezahlen. Doch diese Forderung sieht Jerabek nicht erfüllt: „Nach der Einigung zwischen Finanzministerium und Kommunen entsteht bereits jetzt ein Flickenteppich. Je nachdem, wo eine Tagesmutter oder –vater wohnt, erhalten sie weiter Zahlungen oder auch nicht. Dabei verdienen Tagespflegepersonen im Niedriglohnbereich. Sie können keine Rücklagen bilden und so etliche Wochen ohne Einkommen überbrücken. Dass sich Land und Kommunen nicht auf eine landesweit einheitliche Lösung einigen konnten, ist ein Armutszeugnis und gefährdet den Fortbestand der Plätze. Tagespflegepersonen benötigen finanzielle Sicherheit, damit die 22.000 Kinderbetreuungsplätze, die sie zur Verfügung stellen, weiter bestehen bleiben. Der Rettungsschirm des Landes ist nicht dazu da, einen Verdienstausfall zu kompensieren. Entsprechend ist der Rettungsschirm auch keine Lösung, um das System abzusichern. Wir dürfen Tagespflegepersonen jetzt nicht mit ihrem Verdienstausfall alleine lassen.“
Quelle: Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. vom 31.03.2020
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