Coronavirus

Kinderarmut in Zeiten von Corona: DKSB fordert Zuschläge fürs Mittagessen

Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) fordert angesichts von Kita- und Schulschließungen – wodurch auch die kostenlosen Mittagessen für Kinder wegfallen – einen unbürokratischen Zuschlag für Familien, die Leistungen zur Existenzsicherung erhalten. Dieser könnte z.B. aus freiwerdenden Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets finanziert werden.

26.03.2020

Geschlossene Schulen und Kitas stellen Eltern mit geringen Einkommen aber auch erwerbslose Eltern vor große Herausforderungen. Rund drei Millionen Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf kostenloses Mittagessen in der Kita oder der Schule. Für sie und ihre Eltern fällt diese Leistung jetzt ersatzlos weg. Hinzu kommt: Günstige Lebensmittel sind schnell vergriffen, Tafeln und andere Organisationen schließen.

Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers: „Der Wirtschaft wird jetzt schnell und unbürokratisch geholfen. Ich wünsche mir das gleiche Engagement für die Kinder und ihre Familien, die es besonders schwer haben. Ich fordere deshalb, aus den freiwerdenden Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets einen unbürokratischen Zuschlag von 90€ pro Monat und Kind für alle Familien, die Leistungen zur Existenzsicherung erhalten, zu finanzieren. Das sind 3€ pro Tag und Kind, die zumindest eine Sorge der betroffenen Familien lindern kann. Die Leistung sollte ab dem 1.4.2020 rückwirkend zum 16.03. 2020 gezahlt werden.“  
 
Hilgers fügt hinzu: „Das betrifft zum Beispiel ganz konkret jene viel gelobte Mitarbeiterin im Supermarkt, die alleinerziehend ist und die jetzt neben vielen Überstunden auch noch die Betreuung ihrer Kinder organisieren muss. Der Wegfall des kostenfreien Mittagessens in Kita oder Schule trifft ausgerechnet diese Menschen zusätzlich.“    

Bereits jetzt ist der Regelsatz für Kinder und Jugendliche knapp bemessen. Das Budget für Lebensmittel und Getränke liegt z.B. bei einem 15-jährigen bei rund 5€ pro Tag. Das kostenfreie Mittagessen, das durch das Bildungs- und Teilhabepaket in Kita und Schule gewährleistet wurde, kam hinzu. Betroffen sind Familien, die für sich und ihre Kinder Hartz IV-Leistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Quelle: Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 20.03.2020

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