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Petition für Kinder- und Jugendbeauftragten sucht Mitzeichnende

Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DAKJ) startet gemeinsam mit ihren kinder- und jugendmedizinischen Mitgliedsgesellschaften und -verbänden eine Petition für die Einsetzung eines Kinder- und Jugendbeauftragten durch den Deutschen Bundestag.

18.02.2015

Hintergrund

Seit bald zwei Jahrzehnten setzen sich Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte, aber auch Politikerinnen und Politiker sowie zahlreiche Familien- und Kinderrechtsverbände für einen solchen Kinder- und Jugendbeauftragten ein, den es bereits in vielen anderen europäischen Ländern gibt. Um diesem Ziel näher zu kommen, hat sich die DAKJ für das Instrument der öffentlichen Petition entschieden, die beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht wird. Geplanter Start ist 23. Februar 2015.

Von einem bzw. einer Kinder- und Jugendbeauftragten verspricht sich die DAKJ, dass die Kinder und Jugendlichen und deren Rechte im politischen und im öffentlichen Leben mehr in den Fokus genommen werden. Denn auch 25 Jahre nach Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention und ihrer Ratifizierung durch die Bundesrepublik 1992 bleibe in Deutschland noch viel zu tun, um die Umsetzung der Kinderrechte zu verbessern. So seien im eigentlich reichen Deutschland nach wie vor zu viele Kinder und Jugendliche von Armut und oft dadurch bedingten schlechteren Gesundheits- und Bildungschancen betroffen. Ein weiteres Beispiel für verletzte Kinderrechte sei die Situation von Flüchtlingskindern in Deutschland: ihre unangemessenen Lebensbedingungen, ihre eingeschränkte medizinische Versorgung und ihre eingeschränkten sozialen Rechte, ihre unzureichende Integration in unsere Bildungseinrichtungen und fehlende Mindeststandards bei den Altersfestsetzungsverfahren für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Kurz, der international geforderte Vorrang des Kindeswohls ("best interest of the child") in allen Bereichen, die Kinder und Jugendliche betreffen, werde in Deutschland allzu oft nicht respektiert.

Die DAKJ verspricht sich von einem bzw. einer Beauftragten für Kinder und Jugendliche im Bundestag außerdem, dass diese nicht mehr vergessen werden, wenn Gesetze erlassen werden, wie beispielsweise beim letzten Palliativgesetz anfangs der Fall.

Wortlaut der Petition:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, eine(n) Kinder- und Jugendbeauftragte(n) des Deutschen Bundestages einzusetzen.
Sie/Er soll

  • unabhängig und nicht weisungsgebunden sein,
  • Gesetze und Entscheidungen der Exekutive daraufhin überprüfen, ob sie den Rechten unserer Kinder und Jugendlichen entsprechen,
  • Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen, deren Eltern und für KinderrechtsvertreterInnen sein,
  • auf eigene Initiative hin tätig werden, wenn Kinderrechte verletzt sein könnten.

Folgende Begründung (für das Eingabeformular von E-Petitionen) wurde außerdem verfasst.

Begründung zur Petition:

In der UN-Kinderrechtskonvention (KRK), die Deutschland 1992 unterzeichnet hat, wird festgeschrieben, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes (best interest of the child) vorrangig zu berücksichtigen ist. Dies gilt für die Gesetzgebungsorgane und für alle öffentlichen und privaten Einrichtungen auf kommunaler -, Landes- und Bundesebene.

Bis heute werden jedoch die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland nicht ausreichend beachtet. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland deshalb im Jahr 2014 erneut kritisiert, insbesondere in den Bereichen des Kinderschutzes und der Partizipation.

Ein/e Kinderbeauftragte/r des Bundestages soll dafür sorgen, dass alle zu beschließenden Gesetze daraufhin überprüft werden, ob sie auch dem Wohl (Interesse) von Kindern und Jugendlichen dienen. Sie/Er wird den Kinderrechten ein Gesicht geben, sich dafür einsetzen, dass Kinder und Jugendliche unabhängige Ansprechpartner für ihre Belange und Beschwerden bekommen und damit auch die gesellschaftliche Aufmerksamkeit auf die Belange der Kinder (Kinderbewusstsein) lenken und konkret bestehenden Probleme wie beispielsweise die Finanzierungstruktur der öffentlichen Jugendhilfe thematisieren.

Beispiele, dass gegenwärtig Kinderrechte verletzt werden, gibt es viele. So ist gute Bildung in Deutschland von Anfang an abhängig vom Sozialstatus der Eltern. Auch die Gesundheit der in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen hängt maßgeblich vom Sozialstatus ihrer Eltern ab. Besonders deutlich wird dies bei Kindern aus armen Familien.

Flüchtlingskinder und Kinder ohne Papiere haben einen eingeschränkten Zugang zu Bildung und medizinischer Versorgung, obwohl sie laut UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf die "bestmögliche gesundheitliche Versorgung" (Art. 24) und auf Bildung (Art. 28) haben.

Ein/e Kinder- und Jugendbeauftragte/r wird auf Eingabe von Kindern und Jugendlichen, von deren gesetzlichen Vertreter(inne)n, von kinderrechtsorientierten Interessenvertreter(inne)n sowie auf Eigeninitiative hin tätig, wenn nach seiner/ihrer Einschätzung Kinderrechte verletzt werden. Er muss Teil eines komplexen Beschwerdemanagementsystems für Kinder und Jugendliche auf allen föderalen Ebenen sein, wie dies auch von den Organisationen der "National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland" gefordert wird.

Der/die Kinderbeauftragte erstattet dem Bundestag jährlich einen Bericht, wodurch die Kinderrechte stärker in den Fokus von Politik und Öffentlichkeit gerückt werden.

Weitere organisatorische Infos zur Petition:

1. Die Petition kann online als e-Petition auf dem Internetportal des Petitionsausschusses unter https://epetitionen.bundestag.de/ gezeichnet werden. Die Online-Petition beginnt voraussichtlich am 23. Februar 2015 und endet genau vier Wochen später, am 23. März 2015. Voraussetzung für die Mitzeichnung im Internet ist die Anmeldung auf der oben angegebenen Internetseite bei e-Petitionen.

2. Die Petition kann außerdem auf Unterschriftenlisten (ohne elektronische Anmeldung) unterzeichnet werden. Diese Listen können ab sofort auf der Internetseite der DAKJ unter www.dakj.de als PDF heruntergeladen (Download PDF, 100 KB) und unterzeichnet werden.

Die unterschriebenen Listen müssen bis spätestens 20. März 2015 im Original an die DAKJ-Geschäftsstelle gesendet oder gefaxt werden, von wo aus sie gesammelt und weitergeleitet werden.

Adresse:
Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e. V.
Chausseestr. 128/129
10115 Berlin
Tel.: 030 4000588-0
Fax:  030 4000588-8
E-Mail: kontakt@dakj.de

Die Petition darf pro Person nur einmal (elektronisch oder auf der Unterschriftenliste) unterstützt werden.
Ziel ist, bis zum 23. März 2015 insgesamt über 50.000 Mitzeichnende für diese Petition zu gewinnen, damit sie öffentlich im Bundestag beraten wird.

Quelle: Plattform Ernährung und Bewegung e.V. (peb) vom 18.02.2015

Redaktion: Astrid Bache

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