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Neue Beteiligungen am "Ergänzenden Hilfesystem für Betroffene sexuellen Missbrauchs"
Bundesfamilienministerin Schwesig begrüßt den Abschluss weiterer Vereinbarungen der Hilfe für Betroffene sexuellen Missbrauchs. Das Ergänzende Hilfesystems (EHS) richtet sich an diejenigen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuell missbraucht wurden und noch heute unter den Folgen leiden.
03.06.2015
Am Ergänzenden Hilfesystem (EHS) für Betroffene sexuellen Missbrauchs im institutionellen Bereich beteiligen sich ab sofort auch der Deutsche Olympische Sportbund, die Caritas und das Deutsche Rote Kreuz. Zudem hat als erstes Bundesland die Freie und Hansestadt Hamburg eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterzeichnet. Vorausgegangen waren intensive Gespräche zwischen den jeweiligen Institutionen, dem BMFSFJ, Vertreter/-innen der Betroffenen sowie dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des Sexuellen Kindesmissbrauchs.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig sprach am 2. Juni in Berlin von erfreulichen Signalen: "Mir ist es wichtig, dass den Betroffenen sexuellen Missbrauchs schnell und unbürokratisch Hilfen gewährt werden können, um ihre Leiden zu mildern. Daher begrüße ich sehr, dass durch den Abschluss weiterer Vereinbarungen Verantwortung für Bereiche übernommen wird, in denen es zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen gekommen ist."
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) übernimmt gesamtgesellschaftliche Verantwortung für den Bereich des Sports und wird sich mit einem Budget von 100.000 Euro beteiligen. Auch die Caritas als zweite kirchliche Wohlfahrtsorganisation sowie das Deutsche Rote Kreuz (DRK) haben in den letzten Wochen entsprechende Vereinbarungen geschlossen. Mit der Deutschen Bischofskonferenz, der Evangelischen Kirche Deutschlands, der Diakonie sowie der Deutschen Ordensobernkonferenz bestehen bereits vergleichbare Vereinbarungen. Als erstes Bundesland geht die Freie und Hansestadt Hamburg mit gutem Beispiel voran. Weitere Länder haben die Bereitschaft signalisiert, sich ebenfalls am EHS zu beteiligen.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: "Ich appelliere an alle Länder, dem Beispiel Hamburgs zu folgen und ihrer Verantwortung gerecht zu werden, damit den Betroffenen sexuellen Missbrauchs flächendeckend in diesem Rahmen geholfen werden kann."
Die Betroffenenvertretung des Fonds Sexueller Missbrauch erklärt: "Wir betrachten das Ergänzende Hilfesystem im familiären und institutionellen Bereich als Erfolg. Es ist gut geeignet, Missbrauchsopfern, die im Regelsystem die erforderliche Unterstützung nicht erhalten, zu helfen."
Der von der Bundesregierung im März 2010 eingesetzte Runde Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" (RTKM) hatte in seinem Abschlussbericht vom 30. November 2011 die Einrichtung eines Ergänzenden Hilfesystems (EHS) empfohlen. Das Angebot richtet sich an diejenigen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuell missbraucht wurden und noch heute unter den Folgen leiden.
Der Bund hat in Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tischs als ersten Teil des Ergänzenden Hilfesystems für Betroffene sexueller Gewalt bereits zum 1. Mai 2013 den "Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich" (FSM) errichtet, an dem sich die Länder Bayern und Mecklenburg-Vorpommern beteiligen.
Der Bund stellt die Organisationstrukturen des FSM auch für Anträge, die den institutionellen Bereich betreffen, zur Verfügung. Die Antragstellung auf Hilfeleistungen im institutionellen Bereich ist dadurch bereits seit dem 1. Mai 2013 möglich.
Betroffene von sexuellem Missbrauch können über die Geschäftsstelle des FSM in Berlin subsidiär zu bestehenden Hilfesystemen und Rechtsansprüchen die Übernahme von Sachleistungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen.
Weitere Informationen zum Ergänzenden Hilfesystem unter: <link http: www.fonds-missbrauch.de external-link-new-window des fonds sexueller>www.fonds-missbrauch.de.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.06.2015
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