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Koalitionsfraktionen lehnen Anträge zu Frauenhäusern ab
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner Sitzung am Mittwochvormittag drei Anträge der Oppositionsfraktionen zur langfristigen Absicherung von Frauenhäusern abgelehnt.
05.05.2010
Berlin: (hib/CHE/LEU) Die SPD-Fraktion hatte in ihrem Antrag (17/1409) gefordert, die Existenz von Frauenhäusern langfristig zu sichern und von der Bundesregierung verlangt, bei den Bundesländern auf ein abgestimmtes Vorgehen bei der Finanzierung von Frauenhäusern hinzuwirken. "34 Jahre nach Gründung des ersten Frauenhauses stehen wir an dem selben Punkt wie damals, nämlich vor der Frage, wie finanzieren wir die Frauenhäuser, wenn die Kommunen in haushaltspolitischen Notlagen sind“, hieß es von Seiten der SPD-Fraktion. Immer noch seien Frauenhäuser eine freiwillige Leistung der Kommunen und damit als erste von der Streichung bedroht. Die Fraktion fordert deshalb eine institutionelle Förderung von Frauenhäusern und die Abschaffung der Tagessatzfinanzierung, da viele Leistungen der Frauenhäuser über Tagessätze nicht abgegolten würden. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.
Die Linksfraktion hatte in ihrem Antrag (17/243) eine bundeweit einheitliche Finanzierung von Frauenhäusern angemahnt. Die Zuständigkeit von Ländern und Kommunen führe dazu, dass der freie Zugang nicht für alle von Gewalt bedrohten Frauen und Kinder gewährleistet sei, heißt es in dem Antrag. "Es ist nicht angemessen, noch länger darüber zu diskutieren, was alles noch geprüft werden muss“, kritisierte die Fraktion im Hinblick auf die derzeitige Prüfung durch die Bundesregierung, ob eine bundeseinheitliche Finanzierung möglich sei. "Es kann eine bundeseinheitliche Finanzierung geben, wenn der politische Wille da ist“, stellte die Fraktion fest. Gegen den Antrag stimmten CDU/CSU sowie FDP, für den Antrag stimmte Die Linke. SPD und Bündnis 90/ Die Grünen enthielten sich.
Die Grünen betonten, in ihrem Antrag (17/259) gehe es nicht darum, eine bundeseinheitliche Regelung von vornherein festschreiben zu wollen. Es sei aber nötig, dass der Bund mit den Ländern Gespräche über eine langfristige Finanzierung führt, hieß es aus der Fraktion. Außerdem forderten die Grünen, die Situation von Migrantinnen, Frauen mit Behinderungen und Bezieherinnen von Sozialleistungen künftig stärker zu berücksichtigen. Jede betroffene Frau solle unbürokratisch und kostenlos einen Zugang zum Frauenhaus erhalten. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt.
Die CDU/CSU betonte: "Wir möchten in der Sache weiterkommen und bieten den Oppositionsfraktionen deshalb auch unsere Zusammenarbeit an“. Nur müsse erst abgewartet werden, zu welchem Schluss die von der Bundesregierung derzeit erarbeitete Prüfung der Möglichkeit einer Bundesfinanzierung von Frauenhäusern komme. Neben diesem strukturellen Problem gebe es aber noch ein weiteres, nämlich die Zuständigkeit von zwei Ministerien in diesem Bereich, dem Familien- und dem Arbeitsministerium. Auch hier sei eine Überprüfung der Kompetenzen nötig, sagte die Fraktion.
Auch die FDP-Fraktion betonte ihre grundsätzliche Sympathie für die Anträge. Diese würden jedoch zum falschen Zeitpunkt kommen, da derzeit nicht nur die Bundeszuständigkeit geprüft werde, sondern auch der Bericht zur Lage der Frauenhäuser abgewartet werden müsse, bevor weitere Schritte unternommen würden.
Herausgeber: Deutscher Bundestag
ik
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