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Kinderwunschbehandlung mit staatlicher Förderung - eine positive Bilanz!

Seit 1. März 2009 erhalten ungewollt kinderlose Ehepaare in Sachsen vom Freistaat finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung. „Das ist bundesweit einmalig! Mit einem staatlichen Zuschuss von 800 € bis 1.800 € pro Behandlung werden Paare, die sich auf natürlichem Weg bislang den Wunsch nach einem eigenen Kind nicht erfüllen konnten, finanziell deutlich entlastet“, freut sich Sachsens Sozialministerin Christine Clauß. Bisher konnten ca. 400 Behandlungen gefördert werden.

14.09.2009

Seit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ müssten viele Kinderwunschpaare auf eine reproduktionsmedizinische Behandlung verzichten oder sie nach wenigen Behandlungen abbrechen, da der hohe Eigenanteil an den Behandlungskosten von vielen Paaren nicht erbracht werden konnte. Die Zahl der Geburten nach reproduktionsmedizinischen Behandlungen sank bundesweit um 50%.

Bereits jetzt ist ein Anstieg der Behandlungszahlen von bis zu ca. 30% zu verzeichnen. Die Tendenz steigend! Die geförderten Behandlungen werden bisher jedoch mehr von Paaren die in Städten leben in Anspruch genommen.

„Ich bin sicher, dass in Sachsen wieder mehr kinderlose Paare ihren Wunsch nach einem Kind erfüllen können. Weitere Länder sollten sich unserem guten Vorbild anschließen“, hofft Sozialministerin Clauß. Ein Flyer mit detaillierten Informationen ist abrufbar unter dem Hyperlink und erhältlich in allen sächsischen reproduktionsmedizinischen Einrichtungen:

https://publikationen.sachsen.de/bdb/showDetails.do?detailForward=showSearchResult&id=1143351

Herausgeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

 

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