Förderinformationen
Stiftung Nord-Süd-Brücken fördert Bildungsmaßnahmen
Die Stiftung Nord-Süd-Brücken unterstützt Maßnahmen ostdeutscher Vereine, die entwicklungspolitische Fragen öffentlich thematisieren und hierdurch ein Nach- und Umdenken bzw. Handeln befördern wollen.
17.07.2014
Dies kann sowohl durch schulische und außerschulische Bildungsarbeit (z.B. Projekttage an Schulen oder Seminare für Jugendgruppen), Kunst- und Kulturprojekte oder Menschenrechts- und Antirassismusarbeit mit entwicklungspolitischen Bezug geschehen. Die Stiftung Nord-Süd-Brücken fördert besonders Projekte von Migrantenselbstorganisationen.
Programme der schulischen Bildungsarbeit können mit höchstens 50 Prozent der Kosten gefördert werden. Personalkosten zur Vorbereitung und Durchführung von Projekten werden nur im Rahmen des Personalkostenförderfonds (zeitlich begrenzte Richtlinie) übernommen. Honorare können gefördert werden. Der Zuschuss ist projektgebunden und kann bis zu 25.000 Euro pro Jahr für Bildungs- und Informationsarbeit betragen.
Kleinprojekte mit einer Fördersumme von bis zu 2.500 Euro werden jeweils am Monatsende entschieden. Berücksichtigt werden alle Anträge, die bis zum 20. des laufenden Monats eingegangen sind. Antragsfrist für Projekte mit einer Antragssumme über 2.500 Euro ist der 20. Oktober 2014.
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Quelle: JISSA Infofax 28/2014
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