Förderung der Erziehung in der Familie

Weitere Qualifizierungsrunde für Familienhebammen in Sachsen-Anhalt startet

Die vierte Qualifizierungsrunde für Familienhebammen startet am morgigen Donnerstag in Magdeburg. Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Fortbildung der 14 Frauen mit rund 18.000 Euro. Träger der Fortbildung ist der Landeshebammenverband, der zudem fünf Prozent der Gesamtkosten selbst trägt.

30.03.2011

Da die Soziale Arbeit mit der Familie nicht originär zur Ausbildung von staatlich examinierten Hebammen gehört, ist eine Zusatzqualifikation erforderlich. Vom Bund Deutscher Hebammen wurde eine Fortbildung zertifiziert. Die Ausbildung zur Familienhebamme umfasst acht jeweils dreitägige Module. Inhaltlich reicht die Fortbildung vom Adoptionsrecht bis zur Zahngesundheit. Zusätzlich zur Betreuung haben die Familienhebammen die Aufgabe, vor Ort mit Schwangerschaftsberatungsstellen, Gesundheitsämtern, Gynäkologinnen und Gynäkologen, Kinderärzten und Kinderärztinnen sowie Projektträgern Kontakt aufzunehmen. Sie sollen sich in die vor Ort existierenden Netzwerke Kinderschutz einbringen.

Sozialminister Norbert Bischoff erklärte: „Die weiteren 14 Familienhebammen tragen dazu bei, dass wir unser flächendeckendes Netz zum Schutz und Wohl von Kindern und Familien qualifizieren. Jugendämter und Beratungsstellen, aber auch Familien oder Alleinerziehende selbst, sagen uns, dass wir mit dem Angebot richtig liegen. Unterstützung muss so früh wie möglich ansetzen.“

Bischoff begrüßte den vom Bund vorgelegten Entwurf für ein Kinderschutzgesetz. Er sagte: „Ziel ist, den Kinderschutz zu verbessern. Der Berliner Entwurf greift vieles auf, was wir in Sachsen-Anhalt bereits praktizieren. Dazu gehört auch das Programm der Familienhebammen.“ Allein in diesem Jahr unterstützt das Land die Arbeit der Familienhebammen mit 700.000 Euro.

Der Minister mahnte aber auch, dass die Bundesinitiative zur finanziellen Unterstützung der Familienhebammen „kein Strohfeuer“ sein dürfe, das zeitlich begrenzt sei. „Wir wollen Kindern aus Familien mit Hilfebedarf auf Dauer einen guten Start ins Leben ermöglichen. Der Bund ist in der Verantwortung, ein Konzept vorzulegen, mit dem die Finanzierung in bestehende Strukturen des Gesundheitsbereichs eingebunden wird.“

Im Land Sachsen-Anhalt arbeiten bereits 34 Familienhebammen. Seit 2006 haben sie mehr als 1.000 Familien unterstützt. Das Projekt richtet sich an Familien mit Unterstützungsbedarf. Zu den betreuten Personen gehören minderjährige Mütter sowie Eltern, die unabhängig von ihrer sozialen Lebenslage Anregungen und Hilfe bei der Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen. Familienhebammen nehmen zum Großteil bereits vor der Geburt Kontakt mit den Familien auf.

Quelle: Ministerium für Gesundheit und Soziales Sachsen-Anhalt

 

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