Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
SGB VIII-Reform kommt Kindern suchtkranker Eltern zugute
Der Deutsche Bundestag hat den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) beschlossen. Dieser kommt auch Kindern suchtkranker Eltern sehr zugute. Drogenbeauftragte Ludwig: „Gesetz ist für Kinder suchtkranker Eltern ein echter Schritt nach vorn“.
28.04.2021
Schätzungen zufolge leben in Deutschland etwa 3 Millionen Kinder mit mindestens einem suchtkranken Elternteil zusammen. Viele von ihnen benötigen zumindest phasenweise Begleitung und Unterstützung.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Daniela Ludwig:
„Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Situation der Kinder suchtkranker Eltern ein ganzes Stück weit zu verbessern. Auf diesem – zugegebener Maßen langen – Weg machen wir mit diesem Gesetz einen echten Schritt nach vorn: In Zukunft können sich Jugendliche, die ein Problem haben, direkt an eine geeignete Beratungsstelle wenden. Sie brauchen dafür weder die Zustimmung ihrer Eltern noch des Jugendamtes. Und dort kann es, wenn die Not ganz groß ist, jetzt wirklich Hilfe von einem Tag auf den anderen geben. Viel schneller als bisher! Außerdem macht das Gesetz eine viel engere Kooperation von Ärzten und Jugendämtern möglich. Das alles brauchen wir, damit Kinder und Jugendliche aus Suchtfamilien eine größere Chance haben, trotz schwieriger Lebensumstände gesund aufzuwachsen!“
Der Gesetzentwurf, dem nur noch der Bundesrat zustimmen muss, schützt und stärkt die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Unter anderem sieht der Gesetzentwurf einen elternunabhängigen Anspruch auf Beratung durch die Kinder- und Jugendhilfe vor. Ferner sollen Erziehungsberatungsstellen in Zukunft in Notsituationen unkompliziert und ohne formellen Antrag oder Beteiligung weiterer Ämter Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags gewähren können.
Weiterhin wird die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten, der Jugendstrafjustiz und anderen wichtigen Akteuren im Kinderschutz ausgebaut.
Einen detaillierten Überblick über die Inhalte des Gesetzentwurfes bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Quelle: Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung vom 22.04.2021
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