UN-Kinderrechtskonvention
Rechte von Kindern bekannter machen
Am 5. April war der Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Das Deutsche Institut für Menschenrechte und die BAG Kinderinteressen e.V. fordern anlässlich des Tags mehr Wissen um Kinderrechte in den Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen.
14.04.2023
Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland berichtet, dass Kinderrechte auch nach über 31 Jahren Gültigkeit in Deutschland noch immer zu wenig bekannt sind. Das betrifft zum Beispiel das Kinderrecht auf Ruhe, Freizeit, Spiel, aktive Erholung sowie auf Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben. Es gelte, das Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung von Kindern diskriminierungsfrei zu verwirklichen und Maßnahmen zur Umsetzung des Artikels 31 UN-Kinderrechtskonvention auszuarbeiten und zu implementieren.
„Alle 54 Artikeln der UN-Kinderrechtskonvention sind verbindliche und tragfähige Arbeitsgrundlage für Verantwortliche in den Verwaltungen, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen in ihren Lebenswelten – Familie, Kindergarten und Schule sowie in ihrer freien Zeit – zu garantieren“,
betont Dr. Susanne Feuerbach, Vorsitzende der BAG Kinderinteressen e.V.
Website stellt Interpretations- und Auslegungshilfen des UN-Ausschusses auf Deutsch bereit
Die BAG Kinderinteressen e.V. und die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts haben daher die Website www.kinderrechtekommentare.de aufgebaut, die die Interpretations- und Auslegungshilfen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes auf Deutsch bereitstellt. Zuletzt wurde die Allgemeine Bemerkung Nr. 17 zum Recht auf Spiel und Freizeit übersetzt.
Kinder haben ein Recht auf freie Zeit
In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 17 „Das Recht des Kindes auf Ruhe, Freizeit, Spiel, aktive Erholung sowie auf Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben“ von 2013 erläutert der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, wie Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention auszulegen ist. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf freie Zeit, die sie selbst gestalten dürfen, auf Spiel sowie Zugang zu Kunst und Kultur. All dies ist für die kindliche Entwicklung und das kindliche Wohlergehen enorm wichtig. Der UN-Ausschuss macht Vorschläge, wie dieses Recht durch die Vertragsstaaten umgesetzt werden kann.
Partizipative Ausarbeitung
Die Allgemeinen Bemerkungen werden in partizipativen Prozessen im UN-Ausschuss, unter anderem auch mit Kindern und Jugendlichen sowie mit Nichtregierungsorganisationen erarbeitet. Kinder und Jugendliche sind Expertinnen und Experten ihrer Lebenswelten und die UN-Kinderrechtskonvention schreibt ihre besonderen Schutz-, Fürsorge-, und Beteiligungsrechte fest, sie stärkt Kinder und Jugendliche als Trägerinnen und Träger von Menschenrechten. Allgemeine Bemerkungen (General Comments) sind Auslegungshilfen zu Artikeln der einzelnen Menschenrechtskonventionen wie auch der Kinderrechtskonvention. Die Allgemeinen Bemerkungen (General Comments) erläutern einzelne Rechte der Konvention oder (Querschnitts-) Themen.
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 04.04.2023
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