Bayern

Positionspapier zum Genderverbot im Hochschulkontext

Die queere Hochschulgruppe "Queerspace" hat in einem kürzlich veröffentlichten Positionspapier vehement Stellung gegen ein Genderverbot bezogen. Das Papier betont die essentielle Bedeutung von Geschlechter Diversität und setzt sich nachdrücklich für die Anerkennung und Respektierung verschiedener Geschlechtsidentitäten ein.

19.02.2024

Hinweis: wortgetreute Meldung des DBSH e.V.

“Für Bayern kann ich sagen: Mit uns wird es kein verpflichtendes Gendern geben. Im Gegenteil: wir werden das Gendern in Schule und Verwaltung sogar untersagen.” (Ministerpräsident Markus Söder zitiert in Süddeutsche Zeitung, 2023)

Wir, die queere Hochschulgruppe Queerspace, der Junge DBSH Landshut, (In)visible borders und die Fachschaft Soziale Arbeit möchten uns klar gegen ein Genderverbot im Hochschulkontext aussprechen. Ein Verbot widerspricht sowohl der wissenschaftlichen Freiheit als auch dem Verständnis der Hochschule Landshut als Schutzraum. Vorab betonen wir, dass wir in gleichem Maße ein Genderverbot, wie auch eine Genderpflicht ablehnen. Die Wahlfreiheit in der Sprache ist unser Anliegen.

Hochschule Landshut als Schutzraum vor Diskriminierung

Die Hochschule Landshut umfasst mit 32 Bachelorstudiengängen und 20 Masterstudiengängen ca. 4.650 Studierende. Bei dieser Anzahl ist es Realität, dass Geschlechtervielfalt an der gesamten Hochschule existiert. Gendergerechte Sprache bzw. gendersensible Sprache spiegelt diese Wirklichkeit wider. Sie schafft Sichtbarkeit und reduziert gleichzeitig stereotypische Bilder. Die Hochschule Landshut verschreibt ihrem Diversitätsverständnis einem sensiblen und wertschätzenden Umgang mit Vielfalt sowie einer Wachsamkeit gegenüber Diskriminierung und Benachteiligung. Gendergerechte Sprache ist Zeichen von Respekt und Wertschätzung und führt zum Abbau von exkludierenden und diskriminierenden Barrieren im Hochschulkontext.

Bei der Verwendung des generischen Maskulinums sind Studierende, deren geschlechtliche Identität nicht dem Männlichen entspricht, zwar mitgemeint, jedoch nicht mitgedacht. Das kann dazu führen, dass im wissenschaftlichen Diskurs Personen exkludiert werden oder ganz verschwinden. Deshalb ist die Abbildung aller Geschlechtsidentitäten in Hinblick auf wissenschaftliche Vollständigkeit und Qualität von Lehre und Forschung essenziell.

Wissenschaftliche Freiheit in der Sprache

Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz schreibt in Artikel 2, Satz 1: “Die Hochschulen nehmen ihre Aufgaben in Freiheit und Eigenverantwortung wahr. [...] Sie sichern den freien Austausch von Gedanken und Wissen. Darüber hinaus wird in Artikel 20, Satz 2 betont, “dass alle Mitglieder der Hochschule ihre durch die Verfassung verbürgten Grundrechte im Rahmen des Hochschulbetriebs und des Hochschullebens jederzeit wahrnehmen können.”

Jedoch widerspricht das potenzielle Genderverbot „eindeutig den im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie den im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verbürgten Rechten“ (NeGG, 2023).

Das Genderverbot stellt somit nicht nur einen massiven Einschnitt der wissenschaftlichen Freiheit und Arbeit dar, sondern ist gesetzlich eindeutig nicht tragbar. 

Quelle: Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH e.V.) vom 08. Februar 2024

Redaktion: Celine Richter

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