Migration
Perspektiven für geflüchtete Kinder schaffen und Kinderrechte einhalten!
Die Schaffung von Perspektiven und die Sicherung der Kinderrechte für Geflüchtete erfordern Bildung, unterstützende Umgebungen und umfassende Gesundheitsversorgungen. Die Kooperation von Regierungen, NGOs und der Gemeinschaft ist entscheidend, um nachhaltige Unterstützung zu gewährleisten und die Lebensbedingungen zu verbessern, zugunsten einer Gesellschaft, in der die Rechte aller Kinder geachtet werden.
20.11.2023
Anlässlich des Bund-Länder-Flüchtlingsgipfels zeigt sich die internationale Kinderrechtsorganisation terre des hommes besorgt über die Situation von geflüchteten Kindern.
Sophia Eckert, Rechts- und Migrationsexpertin bei terre des hommes, beklagt sich:
„Sie leben in überfüllten Unterkünften, die Standards werden zunehmend abgesenkt und die Kinder- und Jugendhilfe wird kaum eingebunden. Die ihnen laut der UN-Kinderrechtskonvention zustehenden Rechte auf angemessene Lebensbedingungen, auf Schutz vor Gewalt und auf Zugang zu Bildung und Gesundheit werden oft verletzt. Dabei gelten diese Rechte für alle Kinder.“
Der Flüchtlingsgipfel am 06. November bot laut terre des hommes eine Chance, die gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen für die Aufnahme von schutzsuchenden Kindern mit ihren Familien und von unbegleiteten Minderjährigen neu zu gestalten. Dabei sollten künftig auch zivilgesellschaftliche Organisationen, die mit geflüchteten Kindern arbeiten, zu Rate gezogen und gehört werden.
Laut des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge waren von Januar bis September 2023 etwa ein Drittel der Asylsuchenden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Wie für alle Kinder gelten auch für sie unabhängig von ihrem Herkunftsland und ihrem Aufenthaltsstatus die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention. terre des hommes fordert die Bundesregierung und die Kommunen auf, diese Bestimmungen endlich umzusetzen.
Das bedeutet unter anderem: Die dezentrale Unterbringung von geflüchteten Kindern muss ermöglicht werden. Dafür muss die Wohnverpflichtung in Aufnahmeeinrichtungen (§ 47 AsylG) für Kinder und ihre Familien aufgehoben und gleichzeitig flächendeckend von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, Familien frühzeitig aus der Aufnahmeeinrichtung zu entlassen (§ 49 Abs. 2 AsylG). Außerdem muss der Zugang zur öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe für begleitete und unbegleitete geflüchtete Kinder sichergestellt werden, und sie müssen Zugang zu Gesundheitsleistungen, zu frühkindlicher Bildung und zu Regelschulen haben.
Quelle: terre des hommes vom 06. November 2023
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