Thüringen

Erfahrungsexpert*innen für den Landesbetroffenenrat gesucht

Thüringen beruft einen Landesbetroffenenrat für Kinderschutz ein. Dieser soll als Interessenvertretung für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend fungieren. Gesucht werden sieben bis zehn Erfahrungsexpertinnen und -experten, die in Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erleben mussten. Bewerbungen für den Landesbetroffenenrat sind bis Mittwoch, 31. Januar 2024, möglich.

04.12.2023

Eine Mitarbeit im Landesbetroffenenrat Thüringen setzt voraus, dass – besonders aufgrund von Wohnsitz und/oder Tatkontext in Thüringen – ein begründetes Interesse an der Mitwirkung besteht. Gesucht werden Menschen unterschiedlichen Alters, mit unterschiedlichen Geschlechtsidentitäten, aus verschiedenen Regionen Thüringens, mit verschiedenen Erfahrungen mit Hilfesystemen und verschiedenen beruflichen Hintergründen. Das Mindestalter für die Mitgliedschaft beträgt 18 Jahre. Die Mitglieder bringen ihr Erfahrungswissen ein, unterstützen die Schutzprozesse in Institutionen und Vereinen/Verbänden und geben Empfehlungen zur Aufarbeitung und Konzeptentwicklung im Zusammenhang mit dem Themenfeld sexualisierte Gewalt. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die organisatorisch und beratend begleitet wird. Die Teilnahme an den Arbeitstreffen wird finanziell entschädigt.

Der Landesbetroffenenrat wird als Interessenvertretung eine wichtige Funktion an der Schnittstelle zur Politik einnehmen

Thüringens Landesbeauftragter für den Kinderschutz Prof. Dr. Winfried Speitkamp erklärt:

„Für die Entwicklung und wirksame Umsetzung von gesellschaftlichen und politischen Veränderungen gegen sexualisierte Gewalt ist die Fachexpertise und Erfahrung von Erwachsenen, die in ihrer Kindheit und Jugend von sexualisierter Gewalt betroffen waren, unentbehrlich. Der Landesbetroffenenrat wird als Interessenvertretung eine wichtige Funktion an der Schnittstelle zur Politik einnehmen und für die strukturierte Beteiligung der Betroffenen auf Landesebene sorgen.“

Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) betont:

„Ich freue mich sehr, dass nach Rheinland-Pfalz jetzt auch Thüringen einen Landesbetroffenenrat initiieren möchte. Betroffene verfügen über vielfältiges Erfahrungs- und Expert*innenwissen, das wir auf Bundesebene bereits seit Jahren durch den Betroffenenrat bei meinem Amt in die politische Arbeit einbinden. Ohne das Erfahrungswissen von Betroffenen fehlt eine elementare Perspektive, um politisches Handeln zielgerichtet zu gestalten. Betroffene kennen Täterstrategien, wissen, welche Hilfen notwendig sind, oder wie Verfahren kindgerechter ablaufen könnten. Es braucht diese Sichtbarkeit und Beteiligung von Betroffenen, damit im Kampf gegen sexualisierte Gewalt die notwendigen Ressourcen beispielsweise im Bereich der Prävention, Hilfen oder auch Aufarbeitung konsequent und verbindlich aufgebaut und auch in der Landespolitik ressortübergreifend mitgedacht werden.“

Weitere Informationen

Der „Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt“ ist eine Initiative des Europarats und findet seit 2015 jährlich am 18. November statt. Ziel ist es, das Problembewusstsein in den Mitgliedstaaten zu schärfen, alle Formen sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu bekämpfen und nationale und europaweite Aktivitäten im Kampf gegen sexuelle Gewalt besser zu vernetzen und bekannt zu machen.

Die Einrichtung des Landesbetroffenenrats ist getragen durch einen Beschluss der Interministeriellen Arbeitsgruppe Kinderschutz der Landesregierung. Eine entsprechende Informationsvorlage des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport hat am 19. September 2023 das Kabinett passiert. Der Landesbetroffenenrat soll beim Landesbeauftragten für Kinderschutz Prof. Dr. Winfried Speitkamp angesiedelt werden und die strukturierte politische Anbindung von Betroffenenexpertise in der Kinderschutzarbeit in Thüringen ermöglichen.

Die Dunkelfeldforschung in Deutschland zeigt, dass jeder bzw. jede siebte bis achte Erwachsene in seiner bzw. ihrer Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erlebt hat und ein bis zwei Schülerinnen bzw. Schüler in jeder Schulklasse betroffen sind oder waren. Missbrauch findet vor allem im sozialen Umfeld statt. Schwere Traumatisierungen und Langzeitfolgen für die Betroffenen sind damit verbunden. In Thüringen gibt es seit 2019 eine Landesbeauftragte bzw. einen Landesbeauftragten für Kinderschutz. Die Aufgabe wird durch den Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Prof. Dr. Winfried Speitkamp ausgefüllt.

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Freistaat Thüringen vom 17.11.2023

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