Thüringen

Energienothilfen für die Kinder- und Jugendhilfe gestartet

Thüringen reicht weitere Energiehilfen aus. Sie richten sich unter anderem an Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe. Die Gelder stammen aus dem zweckgebundenen Sondervermögen „Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds“ des Freistaats Thüringen und sollen Vereinen und Trägern helfen, die wegen der Energiekrise in existenzielle Finanznot geraten sind.

02.08.2023

Die Hilfen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Zuschüsse können für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 30. November 2022 beantragt werden. Berücksichtigt werden Kosten für:

  • Strom
  • Gas
  • Fernwärme
  • Heizöl
  • Holzpellets
  • Kohle

Die Höhe der Leistung ist auf 80 Prozent der errechneten Mehrbelastung beziehungsweise auf den tatsächlichen Liquiditätsengpass begrenzt. Unabhängig von einer finanziellen Unterstützung müssen die Träger selbst Energiesparmaßnahmen in die Wege leiten. Wichtig ist, dass der Antragsteller seinen Sitz oder eine Einrichtung in Thüringen hat.

Förderanträge einreichen

Förderanträge können bis zum 30. September 2023 beim Thüringer Landesverwaltungsamt gestellt werden, welches die Anträge prüft, bearbeitet und bewilligt. Anträge, weitere Informationen sowie Voraussetzungen zum Ablauf der Verfahren sind auf der Website des Landesverwaltungsamtes zu finden. 

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vom 25.07.2023

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