Soziale Medien
DKHW begrüßt Initiative zur Verbesserung des Schutzes der Persönlichkeitsrechte von Kindern
Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Initiative der Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina zur heutigen Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister, den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Kindern in sozialen Medien zu verbessern.
17.11.2023
Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation müssen Kinder auch hier stärker als bisher in Entscheidungen einbezogen werden, die sie selbst und ihre Daten oder ihre Rechte am eigenen Bild betreffen. Die Rechte von Kindern sind auch im digitalen Raum nicht verhandelbar. Dieser Grundsatz muss klarer als bisher rechtlich abgesichert und gesetzlich normiert werden, sodass auch Eltern ihre Verantwortung verdeutlicht wird. Das gilt aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sowohl für das sogenannte Sharenting als auch für den Bereich des Kinder-Influencing.
„Das Veröffentlichen und Teilen von Kinderfotos im Internet ist allgegenwärtig, die Entscheidungen dazu werden kaum noch hinterfragt. Wer online Kinderfotos veröffentlicht oder teilt, muss sich aber bewusst sein, dass diese Handlung auch Jahre später noch unangenehme und unerwünschte Konsequenzen für das Kind haben kann. Hier muss also sehr verantwortungsvoll entschieden werden, und zwar so früh wie möglich unter Einbezug des Kindes. Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention, der die Beteiligung von Kindern regelt, sollte hier die Richtschnur sein. Wichtig ist, sich bewusst zu sein, dass Fotos, die Erwachsene unbedenklich finden, aus Sicht eines Kindes durchaus peinlich oder unangenehm sein können. Und das muss in jedem Fall respektiert werden. Gleichwohl ist an dieser Stelle auch weitergehende Forschung vonnöten, wie sich solche Eingriffe in die Privatsphäre durch beispielsweise Sharenting ohne ausreichenden Einbezug der Kinder auf das Wohl von Kindern auswirken“,
betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Bei Kinder-Influencern bewegen wir uns im Spannungsfeld zwischen digitaler Teilhabe und kreativer Freizeitbeschäftigung einerseits und Arbeit von Minderjährigen und Persönlichkeitsrechten von Kindern andererseits. Zum Schutz dieser Kinder ist eine konsequentere Anwendung des bestehenden Rechtsrahmens auf diese Medien- und Werbeformate und das Internet als Arbeitsort notwendig. Für einen effektiven Kinderschutz sollte eingehend geprüft werden, an welchen Stellen eine Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes notwendig ist, um Behörden, wie beispielsweise den Gewerbeaufsichtsämtern, eine bessere rechtliche Handhabe zu geben, damit hier das Kindeswohl stärker als bisher Richtschnur staatlichen Handelns wird“,
so Krüger weiter.
Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht aber auch die Anbieter sozialer Medien ebenso wie Agenturen und Werbetreibende in der Pflicht. Diese müssen sowohl beim Sharenting als auch beim Kinder-Influencing ihrer Verantwortung für den Kinderschutz nachkommen. Das gilt vor allem bei der wirksamen Durchsetzung von Löschpflichten von persönlichkeitsrechtsverletzenden Veröffentlichungen von Bildern oder Videos, auf denen Kinder zu sehen sind. Auch die problematische Rolle der Eltern beim Kinder-Influencing, in einer Doppelrolle gleichzeitig als Erziehungsberechtigte und „Arbeitgeber“, gilt es zu problematisieren. Wenn Eltern gleichzeitig Arbeitgeber der Kinder sind, wird es ungleich schwieriger, Entscheidungen im Sinne des Kindeswohls zu treffen. Zu beachten ist zudem, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch für Kinder und Jugendliche gilt. Beim Kinder-Influencing sind bereits jetzt Gewerbeaufsichtsämter und Jugendämter aufgefordert, die bestehenden Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes in diesem Bereich konsequent durchzusetzen.
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