Baden-Württemberg
Deutlich mehr Betten und Plätze für psychisch kranke Kinder und Jugendliche
Während und nach der Corona-Pandemie ist es zu einem deutlichen Anstieg an psychischen Störungen bei Kindern und Jugendlichen gekommen. Um den gestiegenen Bedarf an kinder- und jugendpsychiatrischer Versorgung im stationären Bereich zu begegnen, hat die Landesregierung deshalb einen Ausbau der stationären Kapazitäten beschlossen.
24.10.2023
Nachdem es während und nach der Corona-Pandemie zu einem deutlichen Anstieg an psychischen Störungen bei Kindern und Jugendlichen gekommen ist, hat die Landesregierung nun einen Ausbau der stationären Kapazitäten beschlossen. Mit einem Kabinettsbeschluss von vergangener Woche hat das Land die Grundlage für mehr Kapazitäten in der stationären Versorgung der Kinder- und Jugendpsychiatrie geschaffen. Das Kabinett hat dafür eine Änderung des Landeskrankenhausplans beschlossen, die besagt, dass künftig in diesem Fachbereich bereits mit einer Bettenauslastung von 70 Prozent anstatt wie bisher 90 Prozent weitere Betten ausgewiesen werden können.
„Dieser Schritt ist mir ein großes Anliegen“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch (18. Oktober) in Stuttgart. „Die Jungen in unserer Gesellschaft haben unter der Pandemie besonders gelitten. Nun müssen wir das entstandene Leid heilen helfen.“
Den besonderen Ansprüchen gerecht werden
Hintergrund der neuen Berechnungsgrundlage ist, dass bei verschiedenen psychischen Störungen, insbesondere sozialen Phobien, oft eine Einzelzimmerbelegung erforderlich ist. Aus der Absenkung des planerischen Bettennutzungsgrades resultiert, dass auch in Kliniken, die mindestens 70 Prozent Bettennutzung vorweisen können, weitere Betten und Plätze ausgewiesen werden können. Zum einen kann hierdurch eine dauerhafte Ausweisung der bereits während der Corona-Pandemie geschaffenen Kapazitäten erfolgen. Zum anderen können dadurch im Vergleich zu früher 86 mehr Betten ausgewiesen werden. Das Sozialministerium begegnet hiermit dem gestiegenen Bedarf an kinder- und jugendpsychiatrischer Versorgung im stationären Bereich.
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vom 18.10.2023
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