Berlin

Das Kita-Chancenjahr kommt

Das Kita-Chancenjahr ist ein zentraler Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrags und ein Schlüsselthema im Bildungsbereich. Ziel des Kita-Chancenjahres ist die Sicherstellung der Sprachförderung von Kindern, denen im Rahmen der Sprachstandsfeststellung ein Sprachförderbedarf attestiert wurde. Darüber hinaus soll die Zugänglichkeit zur frühkindlichen Bildung weiter gestärkt werden.

02.11.2023

Folgende Maßnahmen wurden beschlossen, um mehr Kinder in der frühkindlichen Bildung zu unterstützen:

  • Das Kita-Chancenjahr erweitert den Zugang zur frühkindlichen Bildung. Der “Willkommensgutschein” wird allen Kindern automatisch ab dem dritten Lebensjahr zugesandt. Hierfür werden in den beiden kommenden Jahren die rechtlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen.
  • Kinder, denen im Rahmen der Sprachstandsfeststellung nach § 55 Abs. 3 SchulG ein Sprachförderbedarf attestiert wird, erhalten künftig einen Sprachfördergutschein, der zugleich auch als regulärer Teilzeitgutschein genutzt werden kann und den Zugang zu allen Kindertageseinrichtungen öffnet.
  • Zu diesem Zweck wird die Angebotstransparenz erhöht, in dem der Prozess zur Meldung verfügbarer Kitaplätze optimiert wird. Künftig sollen Kitas gezielt freie Plätze für diese Zielgruppe an die Jugendämter melden, um Eltern bei der Suche nach einem Kitaplatz zu unterstützen. Die Jugendämter wirken als Wegweiser, um Eltern vor Ort bei der Kitaplatzsuche zu helfen.
  • Die Sprachförderung wird gestärkt: Der Umfang der Sprachförderangebote wird von 25 auf 35 Wochenstunden angehoben.
  • Weiterer Bestandteil des Kita-Chancenjahres ist das Vorziehen des Verfahrens zur Sprachstandsfeststellung in die Anfangsphase eines Kitajahres. Die Sprachstandsfeststellung bleibt dabei in der Zuständigkeit des Schulamtes.

Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin vom 26.10.2023

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