Kinderschutz
Bundesrat: Kindesmissbrauch soll für immer ins Führungszeugnis
Der Bundesrat möchte, dass Täter, die wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurden, lebenslang registriert bleiben. Er beschloss in seiner Sitzung am 14. Februar 2020, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Danach sollen Verurteilungen wegen Sexual- und Kinderpornografiedelikten grundsätzlich immer im erweiterten Führungszeugnis erscheinen.
18.02.2020
Laut Bundeszentralregistergesetz werden Verurteilungen wegen Sexual- und Kinderpornografiedelikten bislang nach Ablauf einer Frist von drei bis zehn Jahren nicht mehr in das erweiterte Führungszeugnis aufgenommen. Die genaue Länge der Frist bestimmt sich nach der jeweiligen Straftat und Höhe der Freiheitsstrafe.
Derzeitige Regelung gefährdet Minderjährige
Nach Ansicht der Länder ermöglicht die derzeitige Fristenregelung, dass Sexualstraftäter in manchen Fällen schon nach wenigen Jahren wieder mit Kindern etwa in Kitas und Vereinen arbeiten könnten. Minderjährige seien aber besonders schutzbedürftig, ihre Gefährdung dürfe nicht hingenommen werden.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.
Der Gesetzentwurf des Bundesrats (PDF, 154 KB) steht als Beschlussdrucksache online zur Verfügung.
Quelle: Bundesrat vom 14.02.2020
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