Berufsanerkennung
Bundeskabinett beschließt Bericht zum Anerkennungsgesetz 2023
Das Bundeskabinett hat am 21.02.2024 den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vorgelegten Bericht zum Anerkennungsgesetz 2023 beschlossen. Der Bericht informiert über den Stand und die Weiterentwicklung der Berufsanerkennungsverfahren.
22.02.2024
Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger:
„Der Fachkräftemangel ist eine der größten Herausforderungen, vor der wir stehen. Umso erfreulicher ist es, dass die Berufsanerkennung so stark nachgefragt wird wie noch nie. Mit 49.500 neuen Anträgen wurde im Jahr 2022 ein neuer jährlicher Höchststand erreicht. Die Gesamtzahl der Anträge hat sich seit dem letzten Anerkennungsbericht 2019 nahezu verdoppelt. Gleichzeitig konnte die Dauer der Verfahren reduziert werden. Unser Ziel muss sein, dass ausländische Fachkräfte noch einfacher und schneller bei uns arbeiten können. Deshalb vereinfachen wir den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz weiter. Und wir wollen zusammen mit den Ländern auch den Vollzug der Anerkennungsverfahren selbst noch einmal verbessern. Denn Fachkräfte sind entscheidend für Wachstum und Wohlstand.“
Hintergrund
Seit dem 1. April 2012 besteht ein Rechtsanspruch auf die Überprüfung der ausländischen Berufsqualifikation unabhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit und der Herkunft der Abschlüsse. Das bundeseinheitliche Anerkennungsverfahren dient der Aktivierung der ausländischen Qualifikation für den nationalen Arbeitsmarkt durch einen Abgleich der mitgebrachten Qualifikation mit einem deutschen Referenzberuf.
Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wurde seitdem fast 365.000-mal beantragt. Im Vergleich zum letzten Anerkennungsbericht 2019 (187.000) hat die Zahl der Anträge um 95 Prozent zugenommen. Immer häufiger wird der Antrag auch aus dem Ausland gestellt. Die Zahl liegt inzwischen bei 48 Prozent. Vor allem die Anzahl der Anträge mit Ausbildungsstaaten außerhalb der EU ist deutlich gestiegen. Dabei ist es gelungen, die Dauer der Verfahren trotz der steigenden Antragszahlen zu reduzieren. Im Schnitt dauert das Verfahren zum individuellen Kompetenzabgleich rd. 85 Tage.
Insbesondere profitiert unser Gesundheitssystem von der Anerkennung: Im Jahr 2022 betrafen fast 80 Prozent aller beschiedenen Verfahren den Gesundheitsbereich und damit im Schwerpunkt reglementierte Berufe. Die meisten Berufe in Deutschland sind allerdings nicht reglementiert. Die Anerkennung ist hier nicht für die Arbeitsaufnahme, sondern nach altem Fachkräfteeinwanderungsgesetz als Voraussetzung für die Einwanderung zwingend. Diesen engen Konnex von Anerkennung und Zuwanderung hat der Bund mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsrechts gelockert.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 21.02.2024
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