Schleswig-Holstein

Änderungen am Kindertagesförderungsgesetz beschlossen

Der schleswig-holsteinische Landtag beschließt Änderungen am Kita-Gesetz. Damit soll unter anderem der Quereinstieg erleichtert und bessere Aufstiegschancen für sozialpädagogische Assistent:innen ermöglicht werden. Ziel ist es, die Fachkräftesituation in der Kindertagesbetreuung zu verbessern.

30.05.2023

Der schleswig-holsteinische Landtag hat heute Änderungen am Kindertagesförderungsgesetz beschlossen und damit den Weg für eine Verbesserung der Fachkräftesituation in der Kindertagesbetreuung freigemacht. „Das ist ein großer Schritt nach vorn. Wir erweitern die Möglichkeiten für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, in unseren Kitas das Fachpersonal zu ergänzen. Und wir lösen die Bremse bei sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten: Künftig dürfen auch sie Gruppenleitungen übernehmen, sofern die individuellen Voraussetzungen vorliegen und sie eine Leitungsqualifizierung absolviert haben. Damit werden wir den individuellen Qualifikationen gerecht, leisten Wertschätzung für die Arbeit und erhöhen die personelle Flexibilität in den Einrichtungen. Mit dem erleichterten Quereinstieg und besseren Aufstiegschancen setzen wir entscheidende Impulse für die besten Kitas mit starken Fachkräften im Land“, sagte Touré im schleswig-holsteinischen Landtag.

Helfende Hände in den Kitas, erleichterter Quereinstieg, mehr Ausbildungskapazitäten und bessere Aufstiegschancen sind zentrale Bestandteile der Fachkräfte-Stärken Strategie, die das Sozialministerium verfolgt: 

„Wir packen überall an, um die Fachkräftesituation zu verbessern und die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu erhöhen. Mit all diesen Maßnahmen wollen wir die besten Kitas für unsere Kinder in Schleswig-Holstein schaffen und langfristig den Betreuungsschlüssel von 2,0 auf 2,5 erhöhen. Gleichzeitig muss die Kita bezahlbar bleiben. Deshalb soll die seit 1. Januar 2023 geltende erweiterte Sozialermäßigung bis zum 31. Juli 2024 verlängert werden. Das entlastet insbesondere Eltern mit unteren und mittleren Einkommen.“ 

so die Ministerin.

Eine Erleichterung für die Eltern sei auch, dass das Land ab 2024 die sogenannte Augustlücke zwischen Ende des Kita-Vertrags und Beginn des ersten Schuljahres schließt: „Ab nächstem Jahr haben Eltern die Sicherheit, dass der Übergang von der Kita in die Schule in der Verantwortung der Kitas liegt.“

Quereinsteiger:innen müssen eine Qualifizierungsmaßnahme durchlaufen

Die Ministerin verwies darauf, dass Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger zunächst eine Qualifizierungsmaßnahme bei einem anerkannten Bildungsträger durchlaufen müssen, bevor sie in einer Kita als zweite Fachkraft tätig werden können. Damit erhielten sie den selben Status wie sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten und die Qualität in der Betreuung der Kinder ist gesichert. Gruppenleitungen sind dabei weiterhin ausschließlich Erzieherinnen und Erzieher sowie künftig auch grundständig ausgebildeten sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten mit einer Leitungsqualifizierung vorbehalten. Das Land verspricht sich von beiden Maßnahmen einen wichtigen Impuls bei der Gewinnung neuer Fachkräfte.

Praxisintegrierte Ausbildung für werdende Fachkräfte

In Schleswig-Holstein soll zudem künftig auf eine stärkere praxisintegrierte Ausbildung (PiA) gesetzt werden, um den Weg zur Fachkraft attraktiver zu machen und mehr Personal gewinnen zu können. „Wir werden PiA ab diesem Jahr das erste Mal im Bereich der Sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten sowie in der Heilerziehungspflege auf den Weg bringen. Das sind wirklich gute Nachrichten! Insgesamt schaffen wir ab diesem Sommer bis zu 480 weitere Ausbildungsplätze“, sagte Touré. Die Landesregierung habe sich auf den Weg gemacht, die Fachkräfte-Situation mit zahlreichen Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung insgesamt zu verbessern. „Wir brauchen Kreativität, ein gutes Miteinander und auch einen langen Atem. Ich bin überzeugt, dass der eingeschlagene Weg richtig ist und erfolgreich sein wird.“

Quelle: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vom 12.05.2023

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