Statistik

69 Prozent der Mütter minderjähriger Kinder waren 2022 erwerbstätig

Demokratie braucht Daten – Daten brauchen Demokratie: Seit 75 Jahren bietet das Statistische Bundesamt unabhängige Daten für eine faktenbasierte Berichterstattung und demokratische Willensbildung. Im folgenden Artikel stützt sich das Statistische Bundesamt auf Daten aus dem Jahr 2022 zu der Erwerbstätigkeit von Müttern, Vätern und Elternpaaren.

23.08.2023

  • Anteil erwerbstätiger Mütter minderjähriger Kinder um 9 Prozentpunkte im Vergleich zu 2005 gestiegen
  • Die Erwerbstätigkeit von Vätern ist im selben Zeitraum von 88 Prozent auf 92 Prozent gestiegen
  • Bei zwei Dritteln der Paare mit minderjährigen Kindern waren 2022 beide Elternteile erwerbstätig (2005: 54 Prozent)
  • Bei 65 Prozent der gemischtgeschlechtlichen erwerbstätigen Elternpaare arbeitete 2022 der Vater Vollzeit und die Mutter Teilzeit 

Im Jahr 2022 waren 69 Prozent der Mütter minderjähriger Kinder erwerbstätig. Gegenüber dem Jahr 2005 hat die Erwerbstätigenquote von Müttern damit von 60 Prozent um rund 9 Prozentpunkte zugelegt. Wie das Statistische Bundesamt auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus weiter mitteilt, stieg die Erwerbstätigkeit von Vätern im selben Zeitraum von 88 Prozent auf 92 Prozent weniger stark. Seit der Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 ist damit sowohl die Erwerbstätigkeit von Müttern als auch die Erwerbstätigkeit von Vätern gestiegen. 

Die größten Unterschiede in der Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern finden sich bei den Eltern jüngerer Kinder

Ist das jüngste Kind im Haushalt weniger als ein Jahr alt, so war 2022 nur rund jede achte Mutter erwerbstätig (13 Prozent), im Vergleich zu 87 Prozent der Väter. Bei Kindern im Alter von zwei bis unter drei Jahren waren 64 Prozent der Mütter und 92 Prozent der Väter erwerbstätig. Während sich die Erwerbstätigkeit von Vätern je nach Alter des Kindes lediglich zwischen 87 Prozent und 93 Prozent bewegte, stieg sie bei Müttern mit zunehmendem Alter des jüngsten Kindes deutlich stärker an.

Am deutlichsten fällt der Anstieg der Erwerbstätigkeit von Müttern im Zeitraum von 2005 bis 2022 aus, wenn das jüngste Kind im Alter von einem bis zwei oder drei bis sechs Jahren (+ 16 Prozentpunkte) oder von zwei bis drei Jahren (+ 24 Prozentpunkte) war. Bei einem jüngsten Kind ab sechs Jahren fiel der Anstieg moderater aus (+ 8 bis 13 Prozentpunkte). Es liegt nahe, dass der Ausbau der Kinderbetreuung zu dieser Entwicklung beigetragen hat. Angesichts der Zielsetzung des Elterngelds, Väter stärker an der Betreuung der Kinder zu beteiligen, ist es bemerkenswert, dass die Erwerbstätigenquote auch bei den Vätern mit kleinen Kindern gestiegen ist – wenngleich deutlich geringer als bei den Müttern. 

Bei zwei Dritteln der Elternpaare waren beide Elternteile erwerbstätig 

Bei 66 Prozent aller gemischtgeschlechtlichen Paare mit minderjährigen Kindern waren im Jahr 2022 beide Elternteile erwerbstätig. Bei weiteren 26 Prozent der Paare war nur der Vater erwerbstätig, bei rund 3 Prozent nur die Mutter. Im Jahr 2005 waren noch bei 54 Prozent der Elternpaare beide Partner erwerbstätig. Der Anteil der Paare, bei denen nur der Vater erwerbstätig war, lag 2005 bei 34 Prozent, während in 5 Prozent der Haushalte nur die Mutter erwerbstätig war. 

Väter arbeiten nach wie vor meist in Vollzeit, Mütter in Teilzeit

Betrachtet man nur die gemischtgeschlechtlichen Elternpaare, bei denen sowohl die Mutter als auch der Vater erwerbstätig sind, so war im Jahr 2022 bei 65 Prozent der Paare der Vater in Vollzeit und die Mutter in Teilzeit tätig. Bei dieser Konstellation sind zwar beide Elternteile erwerbstätig, doch trägt meist der Vater weiter den Hauptteil des Einkommens bei. Bei 27 Prozent der Paare mit minderjährigen Kindern arbeiteten sowohl der Vater als auch die Mutter in Vollzeit und bei 5 Prozent beide in Teilzeit. Bei lediglich 2 Prozent der erwerbstätigen Elternpaare arbeitete die Mutter in Vollzeit und der Vater in Teilzeit.

Seit dem Jahr 2005 gab es bei der Aufteilung der Erwerbsarbeit nur geringe Veränderungen: Im Jahr 2005 betrug der Anteil der Paare, bei denen der Vater in Vollzeit und die Mutter in Teilzeit tätig war, noch 69 Prozent und lag damit um vier Prozentpunkte höher als 2022. Während der Anteil von Paaren mit zwei Elternteilen in Teilzeit von 2 Prozent auf 5 Prozent zugenommen hat, blieb der Anteil der Elternpaare mit zwei vollzeitbeschäftigten Elternpaaren nahezu unverändert.

Methodische Hinweise

Erfasst werden Mütter und Väter im Alter von 15 bis 64 Jahren mit mindestens einem im Haushalt lebenden minderjährigen Kind (in Hauptwohnsitzhaushalten). Es werden hier nur gemischtgeschlechtliche Paare betrachtet, da geschlechtsspezifische Erwerbskonstellationen bei gleichgeschlechtlichen Paaren nicht dargestellt werden können. Dargestellt wird hier das Konzept der realisierten Erwerbstätigkeit: Personen, die ihr bestehendes Erwerbsverhältnis aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit unterbrechen, werden als (zeitweise) nicht erwerbstätig behandelt. Personen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund von Krankheit oder Urlaub zum Stichtag nicht aktiv ausüben, sind dagegen in der Zahl der Erwerbstätigen enthalten.  

Weiterführende Informationen

Weitere Ergebnisse und Analysen zur Entwicklung der Erwerbstätigkeit von Eltern und zur Aufteilung der Erwerbsarbeit bei Elternpaaren finden sich in dem Beitrag „Closing the gap? Erwerbstätigkeit und Arbeitszeit von Müttern und Vätern nach 15 Jahren Elterngeld“, der in Ausgabe 4/2023 von WISTA – Wirtschaft und Statistik, dem Wissenschaftsmagazin des Statistischen Bundesamts erschienen ist. 

Darüber hinaus finden Sie Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Männern und Frauen sowie zur geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit (Care-Arbeit) auch auf unserer Themenseite Gleichstellungsindikatoren. Sie liefert einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.

Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland vom 16. August 2023

Redaktion: Celine Richter

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