Vormundschaft – Beistand

Elterliche Sorge 2016 häufiger entzogen – mehr Amtsvormundschaften, weniger Amtspflegschaften und Beistandschaften in Hessen

Im Jahr 2016 ordneten hessische Familiengerichte 1.114 Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren dies 201 Maßnahmen oder 12 Prozent mehr als im Jahr 2015.

19.09.2017

Erfasst werden hier nur die Fälle, bei denen zuvor eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen wurde. Die Einschränkung oder der Entzug des Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das Wohl oder Vermögen des Minderjährigen auf andere Weise nicht abgewendet werden kann. Dabei wird die elterliche Sorge vollständig oder teilweise auf das Jugendamt oder eine dritte Person als Vormund, Pflegerin oder Pfleger übertragen.

Amtsvormundschaft

Zum Jahresende 2016 lebten in Hessen insgesamt 5.342 (2015: 4.579) Kinder und Jugendliche unter gesetzlicher oder gerichtlich bestellter Vormundschaft der Jugendämter. Das waren 17 Prozent mehr als 2015. Bei 321 Kindern (2015: 288) lag eine gesetzliche Amtsvormundschaft vor, die „kraft Gesetzes“ bei der Geburt von Kindern minderjähriger lediger Mütter eintritt. Bei 5021 Kindern und Jugendlichen (2015: 4.291) übertrug das Vormundschafts- oder Familiengericht das Sorgerecht auf das Jugendamt und entzog den Eltern das Sorgerecht (bestellte Amtsvormundschaft). Zwei Drittel davon waren nicht deutsche Kinder- und Jugendliche.

Amtspflegschaft

Am 31.12.2016 waren 2.755 Kinder und Jugendliche (2015: 4.161) in bestellter Amtspflegschaft, ein Drittel weniger als 2015. Bei der Amtspflegschaft werden Teile des Sorgerechts auf das Jugendamt oder andere Personen übertragen. Die Pflegschaft unterscheidet sich von der Vormundschaft im Wesentlichen dadurch, dass die Pflegerin oder der Pfleger nur für einzelne, fest umgrenzte Aufgaben zuständig ist. In der jugendamtlichen Praxis betreffen die Aufgaben relativ häufig die Themen "Aufenthaltsbestimmungsrecht" (z. B. Anträge stellen, Behördengänge) oder "Gesundheitsfürsorge".

Beistandschaft

Für Sorgeberechtigte, z. B. Alleinerziehende, besteht die Möglichkeit, beim Jugendamt Beistand (Unterstützung) für bestimmte Angelegenheiten zu bestellen. Für 28.760 Kinder und Jugendliche gab es im Jahr 2016 sogenannte Beistandschaften, rund 4 Prozent weniger als 2015 (29.944). Die Beistandschaft hilft Personensorgeberechtigten in bestimmten Bereichen, die Rechte ihrer Kinder zu wahren, z. B. bei der Durchsetzung und Festlegung von Unterhaltszahlungen. Den Berechtigten steht es frei, dieses Angebot der Jugendämter zu nutzen.

Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 06.09.2017

Back to Top