Vormundschaft – Beistand
Elterliche Sorge 2016 häufiger entzogen – mehr Amtsvormundschaften, weniger Amtspflegschaften und Beistandschaften in Hessen
Im Jahr 2016 ordneten hessische Familiengerichte 1.114 Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren dies 201 Maßnahmen oder 12 Prozent mehr als im Jahr 2015.
19.09.2017
Erfasst werden hier nur die Fälle, bei denen zuvor eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen wurde. Die Einschränkung oder der Entzug des Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das Wohl oder Vermögen des Minderjährigen auf andere Weise nicht abgewendet werden kann. Dabei wird die elterliche Sorge vollständig oder teilweise auf das Jugendamt oder eine dritte Person als Vormund, Pflegerin oder Pfleger übertragen.
Amtsvormundschaft
Zum Jahresende 2016 lebten in Hessen insgesamt 5.342 (2015: 4.579) Kinder und Jugendliche unter gesetzlicher oder gerichtlich bestellter Vormundschaft der Jugendämter. Das waren 17 Prozent mehr als 2015. Bei 321 Kindern (2015: 288) lag eine gesetzliche Amtsvormundschaft vor, die „kraft Gesetzes“ bei der Geburt von Kindern minderjähriger lediger Mütter eintritt. Bei 5021 Kindern und Jugendlichen (2015: 4.291) übertrug das Vormundschafts- oder Familiengericht das Sorgerecht auf das Jugendamt und entzog den Eltern das Sorgerecht (bestellte Amtsvormundschaft). Zwei Drittel davon waren nicht deutsche Kinder- und Jugendliche.
Amtspflegschaft
Am 31.12.2016 waren 2.755 Kinder und Jugendliche (2015: 4.161) in bestellter Amtspflegschaft, ein Drittel weniger als 2015. Bei der Amtspflegschaft werden Teile des Sorgerechts auf das Jugendamt oder andere Personen übertragen. Die Pflegschaft unterscheidet sich von der Vormundschaft im Wesentlichen dadurch, dass die Pflegerin oder der Pfleger nur für einzelne, fest umgrenzte Aufgaben zuständig ist. In der jugendamtlichen Praxis betreffen die Aufgaben relativ häufig die Themen "Aufenthaltsbestimmungsrecht" (z. B. Anträge stellen, Behördengänge) oder "Gesundheitsfürsorge".
Beistandschaft
Für Sorgeberechtigte, z. B. Alleinerziehende, besteht die Möglichkeit, beim Jugendamt Beistand (Unterstützung) für bestimmte Angelegenheiten zu bestellen. Für 28.760 Kinder und Jugendliche gab es im Jahr 2016 sogenannte Beistandschaften, rund 4 Prozent weniger als 2015 (29.944). Die Beistandschaft hilft Personensorgeberechtigten in bestimmten Bereichen, die Rechte ihrer Kinder zu wahren, z. B. bei der Durchsetzung und Festlegung von Unterhaltszahlungen. Den Berechtigten steht es frei, dieses Angebot der Jugendämter zu nutzen.
Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 06.09.2017
Materialien zum Thema
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Monographie / Buch
Bilderbuch und Malbuch zur Vormundschaft
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Monographie / Buch
Herausforderungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Empirische Erkenntnisse
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Bericht / Dokumentation
Kurzfassung des Abschlussberichts "Vormundschaft im Wandel"
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Expertise / Gutachten
Umgangsbestimmungen durch Vormund*innen und Zusammenwirken mit den sozialen Diensten und Betroffenen
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Stellungnahme / Diskussionspapier
Stellungnahme des Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. zum Entwurf eines Gesetztes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
Projekte zum Thema
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Forschungsverbund Freizeitenevaluation (EH Ludwigsburg / TH Köln)
Panelstudie zu Freizeiten und Jugendbegegnungen
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Forschungsverbund Freizeitenevaluation (EH Ludwigsburg / TH Köln)
Freizeitenevaluation / Evaluation Internationaler Jugendbegegnungen
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Landesverband der Schulfördervereine in Hessen e.V.
Chancenpatenschaften - LSFV Hessen e.V.
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Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
JugendaktionsprogrammP 2017 - 2019 Gemeinsam Zukunft gestalten
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Schülerhilfen Schwäbisch Hall
Institutionen zum Thema
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Landesinstitut
Landesservicestelle für Familienzentren
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Verband / Interessenvertretung
Pflege- und Adoptivfamilien-Unabhängiger Landesverband (PAUL) Niedersachsen e.V.
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Fort-/Weiterbildungsanbieter
Kommunales Bildungswerk e.V.
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Stiftung / Fördereinrichtung
Evangelische Stiftung Gotteshütte
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Jugendamt
Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern - Landesjugendamt