Inobhutnahme
Sachsen: 2.910 Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen in Sachsen 2019
Im Jahr 2019 wurden in Sachsen für 2.910 Kinder und Jugendliche (1.557 Jungen und 1.353 Mädchen) vorläufige Schutzmaßnahmen in Form von Inobhutnahmen durchgeführt, rein rechnerisch 8 pro Tag. Außer den regulären Inobhutnahmen wurden in 144 Fällen vorläufige Inobhutnahmen von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise nach § 42a SGB VIII vorgenommen.
16.07.2020
51 Prozent der Kinder waren unter 12 Jahren
Bei 26 Prozent aller Maßnahmen war die Altersgruppe der 16- bis unter 18-Jährigen betroffen. In 23 Prozent der Fälle wurden Schutzmaßnahmen für Jugendliche im Alter von 14- bis unter 16 Jahren ergriffen.
15 Prozent der Schutzmaßnahmen geschahen auf eigenen Wunsch des Kindes oder Jugendlichen, 74 Prozent veranlassten in Folge dringender Gefahr die sozialen Dienste der Jugendämter sowie Polizei und Ordnungsbehörden.
In 6 Prozent der Fälle wurde die Schutzmaßnahme auf Anregung der Eltern bzw. eines Elternteils ausgelöst.
Die Unterbringung erfolgte zu 84 Prozent in Einrichtungen.
Überforderung der Eltern
Als häufigste Gründe gelten vor allem Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils und Wohnungsprobleme.
Für 21 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen endete die Schutzmaßnahme innerhalb von zwei Tagen, für weitere 34 Prozent innerhalb der nächsten 12 Tage. 1.321 Kinder und Jugendliche wurden 15 Tage und länger in Schutz genommen.
Daten sind für das Land Sachsen sowie teilweise für Kreisfreie Städte und Landkreise erhältlich.
Weiterführende Informationen und Daten zu vorläufigen Schutzmaßnahmen stehen auf den Seiten des statistischen Landesamtes zur Verfügung.
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen vom 16.07.2020
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