Gerichtsverfahren
Jugendämter schalten Familiengericht ein – 1.719 Maßnahmen 2018 in Sachsen eingeleitet
Für Kinder und Jugendliche haben die Jugendämter in Sachsen 2018 in Folge einer Gefährdung des Kindeswohls insgesamt 1.719 Maßnahmen beim Familiengericht nach § 1666 Absatz 3 BGB eingeleitet. Diese waren unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Personensorgeberechtigten nicht bereit oder in der Lage waren, die Gefahr für das Kind abzuwenden oder einer Inobhutnahme widersprachen.
16.08.2019
Die Maßnahmen des Familiengerichts umfassten:
- 431 Auferlegungen der Inanspruchnahme von Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII - z. B. Hilfen zur Erziehung),
- 205 Aussprachen von Geboten und Verboten gegenüber den Personensorgeberechtigten oder Dritten gemäß § 1666 Absatz 3 Nummer 2 bis 4 BGB (z. B. das Gebot für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen; das Verbot, Orte, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält, aufzusuchen oder Kontakt mit dem Kind aufzunehmen),
- 59 Ersetzungen von Erklärungen des/der Personensorgeberechtigten (z. B. die Einwilligung in die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung oder die Zustimmung zur Inobhutnahme eines Kindes) und
- 600 vollständige und 424 teilweise Übertragungen der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (vollständiger und teilweiser Entzug der elterlichen Sorge).
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen vom 13.08.2019
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