Nordrhein-Westfalen

Landesregierung stärkt Jugendhilfe und baut Ombudsstellen zur Beratung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aus

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen strebt mit einem Gesetzentwurf zur Änderung der Ausführungsgesetze zum SGB VIII eine Verbesserung der Jugendhilfe an. Der Entwurf sieht u.a. die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Ausbau von Ombudsstellen, eine Berücksichtigung verschiedener Familienkonstellationen und eine Vielfalt stärkende Maßnahmen in der Kinder- und Jugendförderung vor.

05.04.2024

Mit der Ombudschaft NRW e.V. in Wuppertal verfügt Nordrhein-Westfalen bereits seit über zehn Jahren über eine Ombudsstelle. Hier können sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene unabhängig beraten lassen und Unterstützung erhalten. Die bereits bestehende Beratungs- und Beschwerdestelle Ombudschaft Jugendhilfe NRW hilft Ratsuchenden kostenlos, die sich vom öffentlichen oder freien Jugendhilfeträger nicht ausreichend beteiligt, beraten, betreut und beschieden fühlen. Vor Ort tätige Ombudspersonen können bei Bedarf auch junge Menschen und ihre Eltern bei Gesprächen zum Jugendamt oder einer Einrichtung begleiten und unterstützen.

Der Gesetzentwurf greift darüber hinaus das Thema vielfältige Familienformen auf und stellt klar, dass auch unverheirateten Paaren die Pflegeerlaubnis erteilt werden kann.

Die Kinder- und Jugendhilfe verfolgt den Auftrag einer gleichberechtigten Teilhabe junger Menschen. Um die Chancengleichheit zu stärken und die Realität von allen Kindern und jungen Menschen abzubilden, Seite 2 von 2 entwickelt die Kinder- und Jugendhilfe daher Vielfaltskonzepte, die die individuellen Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen anerkennen. Darüber hinaus ergänzt der Gesetzentwurf im Kinder- und Jugendfördergesetz ein Leitprinzip für die geschlechterreflektierende Jugendarbeit.

Quelle: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28.03.2024

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