Bayern
Landesheimrat hat künftig Vertreterin aus der Behindertenhilfe
Zum ersten Mal in seiner fast zehnjährigen Geschichte hat der Landesheimrat Bayern eine Vertreterin aus der Behindertenhilfe in seinen Reihen. Der Landesheimrat ist ein selbst organisiertes Gremium, das sich für die Wahrnehmung der Rechte von jungen Menschen in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe in Bayern einsetzt. Im Rahmen der konzeptionellen Erweiterung wird er nun auf die stationären Behinderteneinrichtungen in Bayern ausgeweitet.
12.08.2022
Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf:
„Jugendliche mit Behinderung müssen gehört werden und sich einbringen können. Der Landesheimrat hat über Jahre hinweg eindrucksvoll gezeigt, wie Partizipation von jungen Menschen aus stationären Jugendhilfeeinrichtungen gelingen kann. Jetzt geht er einen wichtigen Schritt weiter: Mit der Wahl einer Vertreterin aus der Behindertenhilfe gibt er ein klares und kraftvolles Bekenntnis für die Inklusion ab. Ich freue mich sehr darüber. Unsere jungen Menschen müssen uns alle gleich wichtig sein – egal, ob mit oder ohne Behinderung. Nur so sind wir gemeinsam stark!“
Der zwölfköpfige Landesheimrat ist ein selbst organisiertes Gremium, das sich für die Wahrnehmung der Rechte von jungen Menschen in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe in Bayern einsetzt. Im Rahmen der konzeptionellen Erweiterung wird er nun auf die stationären Behinderteneinrichtungen in Bayern ausgeweitet. 2022 wurden erstmals mehrere Modellstandorte der Behindertenhilfe eingeladen, an der Wahl des Landesheimrats sowie an der dreitägigen Landestagung in Ipsheim teilzunehmen. Für die nächste Amtsperiode sollen alle jungen Menschen in stationären Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe wahlberechtigt sein sowie entsprechend kandidieren können.
Zum Hintergrund
Fachlich und finanziell wird die konzeptionelle Erweiterung des Landesheimrats als ein wichtiger Impuls des Bayerischen Gesamtkonzeptes zur Stärkung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Bayern (PDF: 5,2 MB) vom Bayerischen Familienministerium gefördert.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vom 04.08.2022
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