Länderfonds des Deutschen Kinderhilfswerk 2023
Finanzielle Förderung von Kinder- und Jugendprojekten
Das Deutsche Kinderhilfswerk legt in Kooperation mit acht verschiedenen Bundesländern Fonds zur Förderung von Kinder- und Jugendprojekten an. Je nach Bundesland bestehen bei den Länderfonds unterschiedliche Schwerpunktsetzungen. Im Folgenden werden die einzelnen Länderfonds 2023 kurz vorgestellt.
04.05.2023
Grundsätzlich verfolgen alle finanziell geförderten Projekten des Deutschen Kinderhilfswerk das Ziel der Verbesserung der Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den Projekten – es ist gefordert, dass sie an möglichst vielen Bereichen der Projekte mitwirken können. Bei der Entscheidung über die Förderung von Projekten werden grundsätzlich folgende Punkte als besonders wichtig erachtet:
- Kinderrechte
- Themenbezug
- Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
- Nachhaltigkeit
- Kinderschutz
- Diversität und Chancengleichheit
Weitere Informationen zu den allgemeinen Grundsätzen der Förderung durch das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. (PDF: 82KB) können auf der Website des Deutschen Kinderhilfswerk eingesehen werden.
Länderfonds
Bewerben können sich Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen oder Schülerinitiativen mit einem noch nicht begonnenen Projekt. Je nach Region gibt es unterschiedliche Schwerpunktsetzungen.
Baden-Württemberg – „Kinder und Kultur“
Infos und Möglichkeiten zur Antragstellung sind auf der Website Stiftung Kinderland verfügbar. Die Förderleitlinien (PDF: 710 KB) können auf der Website des DKH eingesehen werden. Die Förderhöhe für ein Projekt beträgt maximal 10.000 Euro. Anträge können fortlaufend bei der Stiftung Kinderland eingereicht werden.
Brandenburg – „Demokratie und Wahlen“
Die Förderleitlinien (PDF: 155 KB) können auf der Website des DKH eingesehen werden. Die Fördermittel betragen bis zu 5000 Euro und im begründeten Einzelfall bis zu 10.000 Euro. Anträge können fortlaufend auf der Förderdatenbank eingereicht werden.
Bremen – „Spielräume schaffen“
Die Förderbedingungen (PDF: 190 KB) sind auf der Website des DKH abrufbar. Es können bis zu 5000 Euro beantragt werden. Anträge können nur über den Verein SpielLandschaftStadt e.V. in Bremen erfolgen. Hierfür ist eine vorherige Beratung über deren Mobilteam notwendig.
Hamburg – „Kinderrechte und Beteiligung“
Die Förderrichtlinien (PDF: 256 KB) sind auf der Website des DKH abrufbar. Es können bis zu 5000 Euro und im begründeten Einzelfall bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Anträge können fortlaufend auf der Förderdatenbank eingereicht werden.
Niedersachsen – „Kinder stärken“
Die Förderrichtlinien (PDF: 195KB) sind auf der Website des DKH abrufbar. Es können bis zu 5000 Euro und im begründeten Einzelfall bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Anträge können fortlaufend auf der Förderdatenbank eingereicht werden.
Saarland – „Beteiligung“
Die Förderrichtlinien (PDF: 210 KB) sind auf der Website des DKH abrufbar. Es können bis zu 5000 Euro und im begründeten Einzelfall bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Anträge können fortlaufend auf der Förderdatenbank eingereicht werden.
Schleswig-Holstein – „Gemeinschaftsaktion Stärkung Rechte und Beteiligung“
Die Förderkriterien (PDF: 639 KB) sind auf der Website des DKH abrufbar. Es können bis zu 5000 Euro und im begründeten Einzelfall bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Anträge können fortlaufend auf der Förderdatenbank eingereicht werden.
Thüringen – „Kinderrechte“
Die Förderrichtlinien (PDF: 201 KB) sind auf der Website des DKH abrufbar. Es können bis zu 5000 Euro beantragt werden. Anträge können fortlaufend auf der Förderdatenbank eingereicht werden.
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk (Länderfonds 2023)
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