Mecklenburg-Vorpommern

Breite Beteiligung beim Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz ermöglichen

Nachdem das Kabinett das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz (KiJuBG M-V) zur Verbandsanhörung freigegeben hat, haben Organisationen und Verbände die Möglichkeit, ihre Hinweise zum Gesetzesvorhaben einzubringen. Sozialministerin Stefanie Drese ruft auch Privatpersonen zur Beteiligung am Gesetzesvorhaben auf.

25.07.2023

Die Sozialministerin nimmt ab sofort Ideen und Hinweise zum Gesetzesvorhaben in schriftlicher Form entgegen. Schon jetzt berücksichtige der Gesetzesentwurf laut Drese vielfältige Anregungen. „Es sind unter anderem wesentliche Erkenntnisse der Enquete-Kommission ‚Jung sein in M-V‘ in die Erarbeitung eingeflossen“, so Drese. Die Kommission setzt sich aus Abgeordneten sowie auch Fachexpertinnen und -experten und Vertreterinnen und Vertretern aus Jugendorganisationen und zusammen.

Drese betont:

„Als Jugendministerin bin ich sehr froh, dass wir die Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten von jungen Menschen künftig stärken werden. Damit das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz seine Wirkung bestmöglich entfalten kann, liegt mir viel daran, bei der Erarbeitung des Gesetzes auch Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Kinder und Jugendliche sowie Akteur:innen der Kinder- und Jugendhilfe im Land, einzubinden.“

Ein wichtiges Ziel des Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche mehr bei kommunalen Vorhaben und Planungen, die ihre Interessen berühren, einzubeziehen. „Selbstverständlich gilt dies auch für Vorhaben auf Landesebene“, versichert Drese. Zudem sei im Zuge des Gesetzes geplant, unabhängige (ombudschaftliche) Beratungsstrukturen zu schaffen.

Die Einbringung zum Gesetzesentwurf ist bis zum Ende der Sommerferien möglich. Danach werden die eingegangenen Stellungnahmen aufgearbeitet und erneut dem Kabinett vorgelegt. Im Anschluss erfolgt die parlamentarische Beratung im Landtag. „Ich hoffe, dass bis dahin viele Menschen die Gelegenheit nutzen, ihre Sicht mitzuteilen“, so Drese.

Hinweise können an poststelle@sm.mv-regierung.de geschickt werden.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern vom 19.07.2023

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