Recht

Verband alleinerziehender Mütter und Väter befürchtet massive Verschlechterungen bei der Prozesskostenhilfe zu Lasten Alleinerziehender

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) lehnt die geplanten massiven Einsparungen bei der Beratungs- und Prozesskostenhilfe ab, über die heute der Bun­desrat berät. Diese würden seiner Ansicht nach überproportional zu Lasten Alleinerzie­hender gehen.

12.10.2012

„Bald werden noch mehr Alleinerziehende aus Sorge um entstehende Rechtsanwalts- und Gerichtskosten davon absehen, eigene Rechte bei Gericht durchzusetzen oder sich adäquat gegen Forderungen des finanziell stärkeren Partners zu verteidigen“, be­fürchtet Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. Die Bera­tungs- und Prozesskostenhilfe gewährleisten bislang, dass sich finanziell ungleich starke Parteien vor Gericht auf Augenhöhe begegnen können.
 
Mit 68 Prozent wird Prozesskostenhilfe zu großen Teilen im Bereich der Familiengerichtsbarkeit beantragt und bewilligt. „Es darf nicht an Kostengründen scheitern, auch mithilfe der Gerichte Regelungen in familienrechtlichen Angelegenheiten zu finden, die nicht zuletzt dem Wohl der betroffenen Kinder dienen“, fordert Schwab. Die Prozess­kostenhilfe sei auch deshalb in diesem Bereich so wichtig, da hier die Möglichkeit fehle, das Verfahrenskostenrisiko durch eine Rechts­schutzversicherung abzusichern.
 
„Die Kürzungen bei der Prozesskostenhilfe können für den Staat zum Bumerang werden“, warnt Schwab. „Schließlich kann jeder erfolgreiche Unterhaltsprozess den Staat potenziell von Unterhalts­vorschuss- oder Sozialleistungen entlasten.“
 
Der Entwurf sieht unter anderem vor, die zu zahlenden Raten zu er­höhen, den Abbezahlungszeitraum von vier auf sechs Jahre zu ver­längern und die Vermögensfreibeträge zu mindern. Allein dadurch würden voraussichtlich 20 Prozent der Betroffenen aus der kostenlosen Prozesskostenhilfe gedrängt.

Hier finden Sie die Stellungnahme des VAMV zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts: <link http: www.vamv.de uploads media vamv_stellungnahme_aenderung_pkh_und_beratungshilferecht.pdf _blank external-link-new-window external link in new>www.vamv.de/uploads/media/VAMV_Stellungnahme_AEnderung_PKH_und_Beratungshilferecht.pdf

Quelle: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 12.10.2012

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