Recht

DVJJ: Warnschussarrest – ein Schuss, der nach hinten losgeht

Die Pläne der Bundesregierung zur Einführung eines sogenannten Warnschussarrestes führen aus Sicht der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) in die falsche Richtung.

09.03.2012

In seiner Sitzung am 04. März 2012 hat der schwarz-gelbe Koalitionsausschuss beschlossen, den im Koalitionsvertrag vereinbarten Warnschussarrest auf den Weg zu bringen. Danach soll künftig neben einer Jugendstrafe zur Bewährung zusätzlich Jugendarrest verhängt werden können.

Die DVJJ weist darauf hin, dass die Möglichkeit, einen kurzen Freiheitsentzug bis zu vier Wochen zu verhängen, mit dem Jugendarrest bereits jetzt im Jugendstrafrecht vorgesehen sei, und von dieser Möglichkeit in der Praxis rege Gebrauch gemacht werde: Jährlich durchliefen etwa 12.000 junge Menschen den Jugendarrestvollzug.

Die bisherigen Erfahrungen bieten nach Anicht der DVJJ allerdings keinerlei Anlass, den Jugendarrest auszuweiten. Ganz im Gegenteil sei der Jugendarrest keine „Erfolgsstory“, sondern – neben einer vollstreckten Jugendstrafe – die Sanktionsform mit der ungünstigsten Bilanz. Die Rückfallrate liege nach Jugendarrest bei 65%, die weit überwiegende Mehrheit der jungen Menschen werde durch Jugendarrest also nicht von weiteren Straftaten abgehalten. Es spreche alles dafür, dass die Bilanz im Falle einer Kombination mit einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe nicht besser ausfallen werde, so die DVJJ.

"Wer meint, mit der Einführung des Warnschussarrests Jugendkriminalität wirksam reduzieren und damit neue Opfer vermeiden zu können, der irrt. Durch einen harten, kurzen Schock den Schrecken des Freiheitsentzugs spürbar machen und damit heilsam wirken zu können, ist eine Illusion. Im Gegenteil verliert der (drohende) Jugendstrafvollzug seinen Schrecken – das zeigt sich auch daran, dass die meisten Jugendlichen und Heranwachsenden, die zu einer Jugendstrafe verurteilt werden, bereits Arresterfahrung haben. Und die ist ganz offensichtlich kein „heilsamer Schock“ gewesen, der sie von weiteren Straftaten abgehalten hätte", so die DVJJ.

Nicht eine Ausweitung freiheitsentziehender Sanktionen, sondern ein Ausbau sozialpädagogisch ausgerichteter Maßnahmen sei gefordert und notwendig, um Rückfallkriminalität zu reduzieren und weitere Opfer zu vermeiden. Es gehe um die Förderung der Übernahme von Verantwortung für begangenes Unrecht, um die Stärkung von Konfliktlösungsfähigkeiten und Empathie, um die Förderung sozial angemessenen Verhaltens. Freiheitsentzug sei dafür ganz offensichtlich kein geeigneter Lernraum. Die breite Palette sozialpädagogischer Maßnahmen, die das Jugendstrafrecht vorhalte – von intensiver Einzelbetreuung über Täter-Opfer-Ausgleich und soziale Gruppenarbeit – seien hier überlegen, und sie bedeuteten für junge straffällig gewordene Menschen große Mühen, Konfrontation und Einstehenmüssen für das, was sie getan hätten.

Die Koppelung dieser Maßnahmen mit einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe sei im Jugendstrafrecht möglich und mache Sinn – schließlich stehe während der Bewährungszeit die Strafe drohend im Raum und der Täter sei durch die zu erfüllenden Auflagen aktiv gefordert.
"Der Warnschussarrest hingegen ist ein Schuss, der nach hinten losgehen wird", kommentiert die DVJJ die Regierungspläne.

Back to Top