Kindertagesbetreuung

LVR-Landesjugendhilfeausschuss empfiehlt Kindpauschale - Von der Integration zur Inklusion

Der Landesjugendhilfeausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland hat mit einem empfehlenden Beschluss ein neues Förderverfahren für Kinder mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen auf den Weg gebracht.

14.11.2013

Der Beschluss soll vom Landschaftsausschuss am 6. Dezember 2013 gefasst und ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 umgesetzt werden. "Wir verfolgen das Ziel, dass künftig jedes Kind mit oder ohne Behinderung in allen Tageseinrichtungen im Rheinland eine gute inklusive Bildung und Betreuung vorfindet", so Prof. Dr. Jürgen Rolle (SPD), Vorsitzender des Landesjugendhilfeausschusses.

Kern der Planungen ist eine jährliche Kindpauschale in Höhe von 5000 Euro statt 2800 Euro pro Kind, die der Landschaftsverband Rheinland (LVR) Tageseinrichtungen für jedes Kind mit Behinderung zur Verfügung stellt. Der Kommunalverband verlagert seine Förderung damit von einer gruppenbezogenen Denkweise auf ein inklusives Konzept, das das einzelne Kind und seinen Förderbedarf in den Mittelpunkt stellt. Zudem soll durch die Umstellung eine wohnortnahe Förderung erreicht werden, damit in möglichst allen der etwa 16000 Kitagruppen im Rheinland Inklusion möglich ist.

Therapeutisches Personal

Die Kosten für therapeutisches Personal in integrativen Kitas werden vom LVR seit 1983 auf freiwilliger Basis refinanziert, um einen Anreiz für Eltern zu schaffen, ihr Kind in einer integrativen Einrichtung anzumelden. Grundsätzlich sind jedoch die Krankenkassen für die Kostenübernahme von therapeutischen Leistungen zuständig.

Die Voraussetzungen hierfür haben sich durch die am 1. Juli 2011 in Kraft getretene Heilmittelrichtlinie grundlegend geändert. Die Richtlinie sieht eine Beteiligung der Krankenkassen an den Kosten der Therapie in Einrichtungen vor und dies auch außerhalb therapeutischer Praxen und ohne Verordnung eines Hausbesuches. Zudem können gesetzliche Krankenkassen Kindertageseinrichtungen nun als Orte der Leistungserbringung anerkennen. Somit wird die jeweilige KiTa in die Lage versetzt, direkt mit den Krankenkassen abzurechnen. Um den flächendeckenden Ausbau mit integrativen Kindertageseinrichtungen voranzutreiben, hat der LVR bislang an der Übernahme dieser therapeutischen Leistungen festgehalten.

Um den Übergang in die neue Finanzierung zu erleichtern, werden im Kindergartenjahr 2014/2015 die Kosten für therapeutische Leistungen in Verbindung mit der Kindpauschale vom LVR übernommen. Zum Kindergartenjahr 2015/2016 wird sich der LVR aus der Finanzierung der therapeutischen Leistungen zurückziehen.

Der Landesjugendhilfeausschuss hat entschieden, die Umsetzung des neuen Förderverfahrens fortlaufend und unter Einbeziehung der Freien Träger zu evaluieren. Hierbei will das Gremium auch prüfen, ob die angestrebten Ziele, insbesondere die Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen zur Kostenübernahme der therapeutischen Leistungen sowie die Ausgestaltung und Dauer der Übergangsphase erreicht werden können. Bestandteil der Prüfung ist auch die Frage, ob die Kindpauschale in ihrer Ausgestaltung angemessen ist und der Höhe nach weiter zu gewähren ist.

Der LVR ist sich seiner Verantwortung gegenüber dem therapeutischen Personal bewusst. Prof. Dr. Rolle: "Ich werde mich als Teil des Landesjugendamtes - unterstützt von der Landesregierung - aktiv in die notwendigen Verhandlungen mit den Krankenkassen einschalten, um die therapeutischen Leistungen in einem Rahmenvertrag zu regeln und die Option offenzuhalten, dass - je nach Stand der Verhandlungen mit den Kassen - der zeitliche Ausstieg aus der Therapiekostenübernahme angepasst wird."

Die Finanzierungskomponenten der derzeitigen LVR-Förderung (Gruppenpauschale, Leitungsfreistellung für kleinere Kitas, Einzelintegration und Elternbeiträge) werden zur Finanzierung der Kindpauschale umgewidmet und entfallen somit ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 in ihrer ursprünglichen Form. Rechnerisch ergibt sich aus der Summe dieser Leistungen eine Kindpauschale von 2800 Euro. Der Landesjugendhilfeausschuss hat sich jedoch dazu entschieden, die Fördersumme pro Kind auf 5000 Euro zu erhöhen, um den pädagogischen Standard in den Gruppen durch zusätzliche Fachkraftstunden deutlich zu verbessern.

Die Kindpauschale des LVR ermöglicht damit bei fünf Kindern mit Behinderung die Finanzierung einer zusätzlichen halben Fachkraftstelle, so dass der pädagogische Standard über einen höheren Personalschlüssel erheblich verbessert wird. Darüber hinaus stellt die Pauschale auch Mittel für die Qualifizierung des Personals und die Beratung von Eltern zur Verfügung.

Quelle: Der Lanschaftsverband Rheinland (LVR) vom 14.11.2013

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