Förderinformationen
Bundesfamilienministerium startet Weiterentwicklung des bundesweit erfolgreichen Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser
Aus mehr als 600 eingereichten Bewerbungen hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, in Abstimmung mit den Bundesländern, die Mehrgenerationenhäuser für das neue Bundesprogramm ermittelt. Damit können ab Januar 2012 bundesweit insgesamt 450 Mehrgenerationenhäuser an dem neuen Programm teilnehmen.
16.11.2011
Sie erhalten - wie im bisherigen Aktionsprogramm - einen jährlichen Zuschuss von 40.000 Euro. Aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) werden davon pro Haus 30.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die weiteren 10.000 Euro übernehmen Kommune oder Land.
"Die große Zahl an Bewerbungen zeigt: Die Mehrgenerationenhäuser sind fest in ihren Regionen verankert. Sie sind für viele Menschen eine unverzichtbare Anlaufstelle und auch die Kommunen haben ein sehr großes Interesse daran, dass die erfolgreiche Arbeit der Mehrgenerationenhäuser fortgeführt wird", sagt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Mit ihrer Kofinanzierungszusage haben die Kommunen und Länder einen ersten Schritt zur nachhaltigen Sicherung der Mehrgenerationenhäuser getan. Diese Unterstützung ist ein wichtiges Signal."
Inhaltlich setzt das Bundesfamilienministerium im Aktionsprogramm II folgende neue Schwerpunkte:
"Alter und Pflege"
• Etablierung von Beratungsangeboten für ältere Menschen, Pflegebedürftige und Demenzkranke und ihre Angehörigen
"Integration und Bildung"
• Etablierung integrationsfördernder und bildungsunterstützender Angebote in möglichst vielen Häusern
"Haushaltsnahe Dienstleistungen"
• Nachhaltige Festigung der Mehrgenerationenhäuser als die Dienstleistungsdrehscheiben in der jeweiligen Standortkommune
"Freiwilliges Engagement"
• Stärkere Vernetzung mit Einrichtungen und Initiativen - wie Freiwilligenagenturen, Seniorenbüros, Jugendmigrationsdiensten
Auch im neuen Förderprogramm wird der generationenübergreifende Ansatz im Mittelpunkt stehen. Darüber hinaus sind die Voraussetzungen geschaffen, dass jedes Mehrgenerationenhaus Bundesfreiwillige einsetzen kann.
Die nach Bundesländern unterteilte Liste aller ausgewählten Einrichtungen für das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II finden Sie unter www.mehrgenerationenhaeuser.de.
Quelle: BMFSFJ, PM vom 16.11.2011
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